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Das Amt für Ortsentwicklung informiert: Aufruf an interessierte Bürger - Berufung in den Baum- und Naturschutzbeirat (Baumschutzkommission)

Seit 20. Januar 2015 gilt in Zeuthen die Einwohnerbeteiligungssatzung (EBS). Gemäß  § 9 EBS (Naturschutzbeirat (Baumschutzkommission)) können sich interessierte Bürger für die Berufung in den Beirat bewerben.

Der Baum- und Naturschutzbeirat (Baumschutzkommission) besteht aus drei Mitgliedern, die von der Gemeindevertretung berufen werden. Schwerpunkt des Beirates wird die Abwendung von Schäden an Natur und Landschaft sein.

Bewerben können sich interessierte Bürger, die ausreichend fachlich qualifiziert sind.

Mit der Interessenbekundung sollte ein kurze Darlegung eingereicht werden, warum die Mitwirkung im Baum- und Naturschutzbeirat (Baumschutzkommission) angestrebt wird und welche fachliche Qualifikation bzw. Erfahrungen auf dem Gebiet des Baum- und Naturschutzes vorliegen.

Die Unterlagen senden Sie bitte an:
Gemeinde Zeuthen
Amt für Ortsentwicklung
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
oder per E-Mail an [E-Mail anzeigen]