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Die Bürgermeisterin informiert zur geplanten Tankstelle

Dem Beschluss der Gemeindevertretersitzung am 20.02.14 folgend, hatte die Gemeindeverwaltung der Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Arbeitsschutz Cottbus, in einem Schreiben die Bedenken der Bürger mitgeteilt. Es liegt nun das Antwortschreiben vor.
In diesem Schreiben informierte das Landesamt wie das Genehmigungsverfahren abläuft und welche Behörden an der Erlaubniserteilung beteiligt sind. Demnach werden die Bedenken der Bürger durch die jeweils zuständige Fachbehörde geprüft. Diese sind z. B.:
  • der Landesbetrieb Forst Brandenburg,
  • der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg,
  • das Landesamt Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,
  • der Landkreis Dahme-Spreewald mit seinen Fachbehörden, z. B. die untere Bauaufsichtsbehörde, die untere Wasserbehörde, die untere Naturschutzbehörde und auch
  • die Gemeinde Zeuthen.

Die Führung des Verfahrens liegt beim Landesamt für Arbeitsschutz. Der zuständige Bearbeiter dieses Amtes war anschließend in Zeuthen vor Ort, um sich unter Berücksichtigung aller Fakten ein Bild von den Gegebenheiten zu machen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, da noch nicht alle Genehmigungen vorliegen.

Zuständigkeit der Gemeinde Zeuthen

Die Gemeinde Zeuthen hat ausschließlich die Aufgabe, die planungsrechtliche Eignung zu prüfen. Im Januar 2014 wurde die Gemeinde Zeuthen zum dritten Mal dazu aufgefordert. Im Ergebnis der beiden ersten Prüfungen (September 2012 und März 2013) wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, weil die niveaufreie Bahnquerung sowie die verkehrliche Einbindung in den Kreuzungsbereich der beiden Landesstraßen L 401 und L402 problematisch beurteilt wurden. Der Investor hat diese Einwände ausräumen können, indem mit seiner neuen Lösung die niveaufreie Bahnquerung am Forstweg möglich ist und er sich direkt mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises abgestimmt hat, die für die Zustimmung der verkehrstechnischen und –rechtlichen Einbindung der Tankstelle zuständig ist.

Die Gemeinde Zeuthen kann aktuell gemäß ihrer Zuständigkeit in diesem Verfahren aus planungsrechtlicher Sicht keine Argumente mehr vorweisen, das Einvernehmen zu verweigern. Die geplante Tankstelle befindet sich gemäß Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet, welches gemäß Baunutzungsverordnung Tankstellen ausdrücklich zulässt. Nach §§ 33 bis 35 des Baugesetzbuches liegen alle baurechtlichen Voraussetzungen vor, so dass der An-tragsteller einen Rechtsanspruch auf Zulassung hat. In diesem Fall ist die Gemeinde zur Erteilung des Einvernehmens verpflichtet. Sie hat keinen Ermessensspielraum, andernfalls könnten Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.

Bürger wehren sich gegen die Tankstelle

Dieses Ergebnis stößt bei vielen Bürgern auf Unverständnis und Gegenwehr. Die Sprecherin der Bürgerinitiative „Tanke – Nein Danke!“ überreichte mir eine Liste mit 1.450 Unterschriften von Zeuthenern und Einwohner der umliegenden Gemeinden. Als Bürgermeisterin übernahm ich die Liste mit dem Versprechen, sie schnellstmöglich an die Genehmigungsbehörde weiterzuleiten. Ich möchte aber an dieser Stelle nochmals um Verständnis dafür bitten, dass nicht die Gemeinde, sondern nur der Investor umfassend über das Projekt informieren kann. Ich sichere eine Vermittlung dafür zu.

Beate Burgschweiger
Bürgermeisterin