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Gemeindeverwaltung
Aktuelles
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Aktuelles 2012 |
Gemeindeverwaltung Zeuthen |
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18.01.2012 |
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Vorstellung der Verkehrsstudie zur barrierefreien Bahnquerung |
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14.12.2011 |
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Grußwort der Zeuthener Bürgermeisterin zum Neuen Jahr 2012 |
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Grußwort der Zeuthener Bürgermeisterin zum Neuen Jahr 2012
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste,
ein bewegtes Jahr 2011 neigt sich dem Ende entgegen. Die Zeit zwischen den Feiertagen bringt nun ein paar Tage Besinnlich- keit und Ruhe bevor es im neuen Jahr zielstrebig weitergeht.
Das Jahr 2011 war für mich als Zeuthener Bürgermeisterin das zweite Jahr in meiner Amtszeit. Ich möchte mich an dieser Stel- le sehr herzlich bei den Bürgern bedanken, die aktiv am Gestal- tungsprozess in unserer Gemeinde mitwirken und mich dabei direkt bei meiner verantwortungs- vollen Tätigkeit unterstützen.
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 Foto: K.-U. Küchler |
Mein Dank gilt allen ehrenamtlich tätigen, die sich aktiv in der Vereinsarbeit oder im Rahmen bürgerschaftlicher Aktivitäten engagieren. In diesem Zusammenhang haben sich die vielseitigen Gesprächsangebote für die Zeuthener Bürger zu festen Gewohnheiten im Ort entwickelt. So sind die regelmäßigen Bürgermeisterstammtische in Zeuthen und auf dem Miersdorfer Werder sowie die Bürgermeistersprechstunde jeden Dienstag im Rathaus von 17.00 bis 18.00 Uhr sehr gut besucht. Aus diesen interessanten Diskussionsrunden habe ich so manche wichtige Anregung mitnehmen können. In ähnlicher Form hat sich der Gewerbestammtisch im Herbst dieses Jahres in den Gasträumen des Ausbildungshotels in der Fontaneallee gut bewährt.
Die Gespräche mit Gewerbetreibenden möchte ich zukünftig stärker intensivieren. Ziel soll es sein, gemeinsam Verknüpfungen und Netzwerke zu schaffen, von denen man gegenseitig, profitieren kann.
Weiterhin möchte ich mich bei den Zeuthener Gemeindevertretern für die vielseitige und intensive Diskussion insbesondere vor den jeweiligen Entscheidungsprozessen bedanken. Gemeinsam haben wir im letzten Jahr einige für Zeuthen wichtige Projekte auf den Weg gebracht.
Voller Stolz konnten wir im Oktober in der Musikbetonten Gesamtschule „Paul Dessau“ das „NAWI Cube“ - den Erweiterungsbau für die naturwissenschaftlichen Fächer – eröffnen, welches durch das Land Brandenburg und den Landkreis in Form von Fördermitteln unterstützt wurde. Die Ausstattung dieses Gebäudes mit hochmodernen Fachkabinetten für Biologie, Chemie und Physik sowie einem neuen Medienraum vervollkommnet das Ganztagsangebot und ergänzt die vielseitigen Angebote der Musikausbildung. Die Gemeinde Zeuthen, als Schulträger wird somit den stetig wachsenden Ansprüchen an diesen attraktiven Schulstandort in unserer Region gerecht.
Mit besonderer Freude begleitete ich im September den Schulleiter, Herrn Dr. Drescher, als er die Auszeichnung „Schule mit hervorragender Berufsorientierung 2011“entgegen nahm.
Begeisterung herrschte bei den Grundschülern und Lehrern der Grundschule am Wald, als sie nach den Herbstferien den sanierten Sportplatz mit Tribüne und Kletterwand sowie einer Laufbahn in Benutzung nehmen konnten. Die Gestaltungen der Außenflächen an der Grundschule am Wald sind damit nahezu vollständig realisiert und stehen im Schul- und Hortbetrieb ganztägig zum Spielen und Sport treiben zur Verfügung.
Bereits nach der Sommerpause konnte vor der Grundschule der grundhaft sanierter Straßenteilabschnitt Forstweg freigegeben werden. Mit finanzieller Förderung des Landesbetriebes Straßenwesen wurden unter anderem im Rahmen der Schulwegsicherung beidseitige Geh-, Radwege, sowie Parkstreifen und Bushaltestellen eingerichtet.
Gern erwähne ich in diesem Zusammenhang, dass neben den Straßenausbaumaßnahmen im letzten Jahr verstärkt auch Fußwege befestigt wurden und nun sicher begehbar sind. Dazu gehört beispielsweise der Gehweg, Radfahrer frei, zum Sportverein SCEZM e.V., Wüstemarker Weg insbesondere für unsere ganz jungen Sportfreunde. Erwähnenswert ist auch der Gehwegausbau in der Platanenallee. Es war ein Gemeinschaftsprojekt mit DESY, welches unter anderem den vielen zum Teil internationalen Gästen, die mit ihren Rollkoffern anreisen, aber auch den Anwohnern und Spaziergängern gerecht wird.
Eines der wichtigsten Straßenausbauprojekte im Jahr 2012 wird neben dem gemeindlichen Vorhaben im Falkenhorst, der Ausbau der Landesstraße L402 in Zeuthen-Miersdorf sein. Nach Informationen des Landesbetriebes Straßenwesen wird die Baumaßnahme im April 2012 am Wüstemarker Weg begonnen. In fünf Bauabschnitten mit einer Dauer von ca. zweieinhalb Jahren wird die Dorfstraße bis zur Kreuzung Waldpromenade ausgebaut. Dabei soll der Alleencharakter mit dem alten Baumbestand weitestgehend erhalten bleiben. Gehwege, Parkflächen sowie eine moderne Straßenbeleuchtung gehören ebenfalls zum Projekt. Damit wird insbesondere für Kinder und Senioren die Verkehrssicherheit grundlegend verbessert. Der Landesbetrieb wird im 1. Quartal 2012 die Bürger konkret über diese Straßenbaumaßnahme informieren. Die Sicherung dieser wichtigen Investition für unseren Ort hat viel Kraft gekostet.
Im Rahmen der Ortsentwicklung werden Rahmenpläne für den Zentrumsbereich um den S-Bahnhof sowie in Miersdorf erarbeitet. Diese bilden eine wesentliche Grundlage für zukünftige Investitionen. Darüber hinaus entsteht in Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Gemeindevertretung ein Einzelhandelskonzept. Mit diesem Einfluss auf gewerbliche Bauvorhaben könnte die Standort-Bündelung des Einzelhandelsgewerbes in den Zentrumsbereichen optimiert werden. Das Einzelhandelskonzept wird mit Vertretern der Wirtschaftförderung, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer sowie dem Landkreis besprochen und war unter anderem Gegenstand des Gewerbestammtisches Zeuthen im Herbst 2011.
Die Wahrung des Naturschutzes findet in Zeuthen große Beachtung. So konnte die Renaturierung des Kienpfuhls in diesem Jahr abgeschlossen werden. Auch bei den Regenentwässerungsmaßnahmen im Bereich Falkenhorst und rund um den Ebbegraben wird beispielsweise darauf geachtet, naturverträgliche Lösungen zu schaffen und das Wasser in unserer Region zu halten.
So wichtig die Fortführung der Ortsentwicklungsplanung ist, für die Bürger vor Ort sind die konkreten Maßnahmen für ihr Wohlbefinden entscheidend. Ziel ist es, die Wohnqualität hier in unserem schönen Zeuthen zu erhalten und in den beiden Zentrumsbereichen um den S-Bahnhof sowie in Miersdorf durch Verbesserung der Aufenthaltsqualität ein gewisses Flair zu entwickeln. Der Ausbau der Landesstraße L402, die Sanierung des S-Bahntunnels mit Errichtung einer Steilrampe für Radfahrer und Kinderwagen oder die Herrichtung des Siegertplatzes sind nur einige Beispiele für die nächsten zwei bis drei Jahre.
Um auch zukünftig attraktiv für ältere Menschen und Familien mit Kindern zu sein, sind neben einer funktionierenden Infrastruktur, soziale Netzwerke und eine vielseitige in der Region vernetzte Vereinsstruktur sinnvoll. Gegenwärtig werden generationenübergreifend die Chancen für freie Trägerschaften in der Kinderbetreuung diskutiert. Trotz unterschiedlicher Auffassungen innerhalb der Gemeindevertretung sind die Vorteile der Trägervielfalt erkennbar. Zeuthen ist eine der wenigen Gemeinden, die die Kinderbetreuung vollständig in eigener Trägerschaft erfüllt. Das hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. An diesem Beispiel wird deutlich, dass alles Veränderungsprozessen unterliegt, nichts bleibt wie es war. Ich sehe auch hier meine Aufgabe darin, den Prozess offensiv zu begleiten und mit allen Betroffenen, mit der Gemeindevertretung, der Verwaltung, den Eltern und Erziehern sowie interessierten Bürgern gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen.
Ein weiteres großes Ereignis in 2011 war das Internationale Chorfestival. „Zeuthen singt“, eine Veranstaltung mit 200 Sängern aus Zeuthener Chören, der Partnergemeinde Malomice und unserer Freundschaftsgemeinde Interlaken sowie vielen befreundeten Chören des Zeuthener Männerchors und fast dreimal so vielen Gästen. Eine gelungene zweitägige Veranstaltung des Zeuthener Männerchor e.V. in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Zeuthen, die gern auch als kulturelles Pilotprojekt für die kommenden Jahre gesehen werden kann.
Nicht unerwähnt bleiben sollen die mit hohem Engagement durchgeführten Veranstaltungen des Zeuthener Gewerbevereins e.V. – dem traditionellen Fischerfest zu Pfingsten und dem historischen Weihnachtsmarkt am 1 Adventswochenende. Weit über die Gemeindegrenzen hinaus sorgen sie für ein positives Image. Sie werden auch zukünftig im Kulturkalender der Gemeinde stehen
Vieles von dem, was erreicht wurde, war nur durch eine enge Kooperation mit den Nachbarkommunen möglich. Insbesondere bei der Auseinandersetzung bezüglich der veränderten Flugrouten, war und ist die interkommunale Zusammenarbeit wichtig. Wie Sie wissen, konnte für Zeuthen dahingehend ein Teilerfolg erzielt werden, dass die 15Grad-Route von der Südbahn Richtung Osten nur als Ausweichroute und nicht für den regulären Flugbetrieb dient. Nun gilt es, sich für die schnellstmögliche Umsetzung umfassender Lärmschutzmaßnahmen einzusetzen.
Die interkommunale Zusammenarbeit wird nicht nur bei aktuellen Themen praktiziert. Seit vielen Jahren gibt es die Kooperationen im Bereich Jugend und Kultur in ZEWS+KW (Zeuthen, Eichwalde, Wildau, Schulzendorf und Königs Wusterhausen). Derzeit wird ein verbesserter Internetauftritt der Kulturseite ZEWS+KW diskutiert. Erfahrungsaustausch gibt es auch über kommunale Internetauftritte oder die Veröffentlichungen im Amtsblatt, hier wird es im nächsten Jahr wesentliche Verbesserungen für die Zeuthener Bürger geben.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, verehrte Gäste,
dieser Auszug aus dem Rückblick und den anvisierten Entwicklungspotentialen verdeutlicht die Fülle der Aufgaben und Trends. Vieles mehr können wir für das Jahr 2011 abrechnen und sind in der Planung für das kommende Jahr und darüber hinaus. Gern möchte ich Sie wiederholt dazu ermuntern, mit mir und allen anderen Verantwortungsträgern innerhalb der Gemeinde gemeinsam die Diskussion zu führen und aktiv den Gestaltungsprozess unserer Gemeinde zu beeinflussen. Ich stehe Ihnen dazu gern in meinen Bürgermeisterstammtischen, Bürgerversammlungen sowie in meiner Bürgermeistersprechstunde als Gesprächspartner zur Verfügung.
An dieser Stelle möchte ich allen danken, die an der Weiterentwicklung Zeuthens mitwirken. Die bevorstehenden Aufgaben sind vielseitig und ich freue mich, sie mit Ihnen gemeinsam zu meistern.
Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien, Freunden und Bekannten für die kommenden Tage ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest, Erholung für die Feiertage sowie einen guten Start mit Gesundheit und Kraft in das neue Jahr 2012.
Ihre Beate Burgschweiger
- Bürgermeisterin –
Zeuthen, den 08. Dezember 2011
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29.11.2011 |
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WICHTIGE INFORMATION ZUM
BÜRGERMEISTERSTAMMTISCH am Donnerstag, den 01.
Dezember 2011 |
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Sehr geehrte Zeuthener und Zeuthenerinnen,
am Donnerstag, den 1.12.2011 lädt die
Bürgermeisterin, Frau Burgschweiger zum
Bürgermeisterstammtisch
in das Bistro La Cuvee, Miersdorfer Chaussee 13 in
Zeuthen ein.
Entgegen der bisherigen Veröffentlichung wird der
Beginn auf 17.30 Uhr vorverlegt.
Ende gegen 18.30 Uhr.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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| 06.10.2011 |
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Tag des Ehrenamtes 2011 unter dem Motto: "100 Jahre Frauentag" |
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Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für die Würdigung bürgerlichen Engagements
zum Internationalen Tag des Ehrenamtes
Die Fraktionen der Gemeindevertretung, Vereine, Verbände und Institutionen sowie alle Bürgerinnen
und Bürger von Zeuthen sind aufgerufen, Personen vorzuschlagen, die sich besonders durch Verdienste
und Leistungen für das Gemeinwohl Zeuthens hervorgetan haben oder deren Verdienste und
Leistungen für die gemeindliche Entwicklung Zeuthens von besonderer Bedeutung sind und auf lange Sicht
Bestand haben werden.
Folgende Bewertungskriterien sind bei der Auswahl zu beachten:
- Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit mindestens seit 3 Jahren
- Wird die Tätigkeit allein oder mit Unterstützung ausgeübt
- Ist damit ein finanzieller Aufwand verbunden
- Wo wird die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet
- Wohnbereich / Nachbarschaftshilfe
- Vereine
- Schule (Schulkonferenz, Elternsprecher etc.),
- Jugendarbeit
- Wirtschaft und Umwelt
- Wie zeitaufwändig ist die Tätigkeit
- Die Bedeutung der Tätigkeit für Zeuthen und Umgebung (Gemeinwohl)
Ausgenommen sind folgende Personen:
Mitarbeiter der Gemeinde, Gemeindevertreter, Mitglieder in Pflege- und Betreuungsdiensten sowie
Personen die für Ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Zeuthener Ortsgruppen einer Vereinigung sollten zusammengefasst betrachtet werden.
Anträge können gestellt werden von:
- gemeinnützigen Vereinen mit schriftlicher Begründung des Antrages
durch Vereinsvorstandsbeschluss und unterzeichnet vom Vorstand.
- Privatpersonen mit schriftlicher Begründung
- Institutionen mit Begründung des Antrages durch den Vorstandbeschluss
und unterzeichnet vom Vorstand
Für eine wahrnehmbare Vorbildwirkung sollte die Ehrung von nur wenigen Bürgern (7 - 10) in Betracht gezogen werden.
Diese Vorschläge sind bis 14.11.2011 bei der
Gemeinde Zeuthen
Amt für Allgemeine Verwaltung
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
mit folgenden Angaben einzureichen:
- Name, Vorname
- vollständige Anschrift
- Telefonnummer
- Vereinszugehörigkeit bzw. Ehrenamt mit Begründung des Vorschlages
Für Fragen steht Ihnen Frau Löffler unter der
Telefonnummer (033762) 753 514 zur Verfügung.
gez. Burgschweiger
Bürgermeisterin
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| 06.09.2011 |
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Informationen zum Zünden privater Feuerwerke |
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Feuerwerke sind derzeit leider fast alltäglich
geworden. Viele Privatpersonen haben die Planungen
dafür bereits vor dem Jahreswechsel beim Einkauf der
nötigen Materialien begonnen, um dann im gesamten
Folgejahr ihre individuellen Höhepunkte mit einem
krönenden Feuerwerk zu beenden. Durch das
Gesetz wird diese gängige Praxis natürlich nicht
gestützt!
Beim illegalen Zünden von Feuerwerkskörpern,
außerhalb der zugelassenen Zeiten verstoßen die
Betreiber dabei nicht nur gegen geltendes Recht,
sondern stören und erschrecken unbeteiligte Menschen
und Tiere in erheblichem Umfang.
Viele Bürger haben uns berechtigt und besorgt darauf
hingewiesen, dass zu der immer lauter werdenden
Umwelt (Lärm durch Bahn, Flugzeuge, Fahrzeuge,
Baumaschinen u. s. w.) nun vermehrt der Lärm von
Feuerwerken kommt. Diese finden sehr häufig in den
Nachtruhezeiten nach 22.00 Uhr statt und stören
somit in besonderem Maße. Es scheint doch geradezu
widersinnig, wenn ein ganzer Ort, eine ganze Region
für ein Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
am künftigen Großflughafen Schönefeld kämpft, aber
individuell soll dies beim Abbrennen von Feuerwerken
nicht gelten.
Die Schönheit und das Besondere von Feuerwerken
werden von vielen zunehmend als "lästig" empfunden,
weil es immer wieder, nicht nur an den Wochenenden,
scheinbar überall (auch in den Nachbargemeinden)
knallt. Durch die Behörden ist das kaum zu
kontrollieren. Um mögliche "illegale Feuerwerke" zu
ahnden, sind wir deshalb auf ausführliche Angaben
aus dem unmittelbaren Umfeld angewiesen. Wir
benötigen dazu möglichst präzise Hinweise zum
Verursacher/ Betreiber des Feuerwerkes, Datum,
Uhrzeit, Dauer, Art und ähnliche Angaben.
Einteilung der Feuerwerke in Gruppen und
Klassen:
Klasse I Kleinstfeuerwerk
Feuerwerksscherzartikel und –spielwaren,
Tischfeuerwerk:
Sie sind meist ohne gesetzliche Einschränkungen
verwendbar.
Klasse II Kleinfeuerwerk
Das sind Feuerwerke, die nicht ausschließlich von
Pyrotechnikern sondern auch von anderen volljährigen
Personen abgebrannt werden dürfen.
Klasse III Mittelfeuerwerk
Feuerwerke, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern
abgebrannt werden dürfen.
Diese sind bezüglich der Steighöhe und
Sprengmittelmenge von besonderem Ausmaß.
Klasse IV Großfeuerwerk
Feuerwerke, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern
abgebrannt werden dürfen.
Rechtslage für Privatpersonen
In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern
der Klasse II an Privatpersonen nur an den letzten
drei Werktagen des Jahres erlaubt. Besitzt eine
Privatperson eine Ausnahmegenehmigung
(Freistellungsantrag) gemäß § 24 Abs. 1 der 1.
Verordnung zum Sprengstoffgesetz- wird gewöhnlich im
Rahmen einer Genehmigung zum Abbrennen eines
Feuerwerkes der Klasse II zum besonderen Anlass
erteilt- darf an diese auch außerhalb der oben
genannten Zeiten Feuerwerk der Klasse II verkauft
werden.
Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen diese Artikel nach §
23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
nur vom 31.Dezember 00.00 Uhr bis zum 1. Januar
24.00 Uhr.
Der Erwerb und die Verwendung sind dabei
ausschließlich Personen über 18 Jahren vorbehalten.
EEine Ausnahme von diesen Regeln bilden all jene
Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM) in die Klasse I
eingeordnet wurden. Diese Feuerwerkskörper dürfen
ganzjährig an jedermann ab 12 Jahren verkauft und
verwendet werden (sogenanntes Ganzjahresfeuerwerk).
Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern jedweder
Art durch Privatpersonen stellt in Deutschland seit
2005 eine Straftat dar!
Auch das Zünden von aufgehobenem
Silvesterfeuerwerk außerhalb des erlaubten Zeitraums
ist verboten!
Verfahren zur Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung (Freistellungsantrag)
für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse
II
1. Will eine Privatperson einen Antrag zum Abbrennen
eines Feuerwerks beim Ordnungsamt, Schillerstraße
57, 15738 Zeuthen (Ansprechpartner: Frau
Moritz-Deutschländer (Tel.: 033762/2254534;
moritz@zeuthen.de) schriftlich stellen, so hat dies
mindestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Tag des
Abbrennens des Feuerwerks zu geschehen!
(Die
4-Wochen-Frist ist zwingend – ein kürzerer Zeitraum
führt zur Ablehnung des Antrags!)
2. Gründe für die Beantragung können sein,
• Grüne Hochzeit, Silberne Hochzeit, Goldene
Hochzeit
• 65., 70., 80. und jeder weitere Geburtstag im 5
Jahresrhythmus
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung zum
Abbrennen eines Feuerwerks der Klasse II für
Privatpersonen!
3. Ist die Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines
Feuerwerks der Klasse II durch das Ordnungsamt
(Bearbeitungszeit 3 Arbeitstage nach Posteingang) an
die Privatperson erteilt, so kann auf dieser
Grundlage durch die Privatperson das Feuerwerk der
Klasse II, bei einer diesbezüglichen Firma unter
Vorlage der Kopie des Freistellungsantrags, erworben
werden.
4. Nach Erhalt der Rechnung für das Feuerwerk der
Klasse II ist durch den Antragsteller eine Kopie mit
der Aufstellung der Feuerwerkskörper dem Ordnungsamt
zur Komplettierung des Gesamtvorgangs zu übergeben.
5. Zeiten in denen Feuerwerke der Klasse II (und
auch Klassen III und IV) abgebrannt werden dürfen.
• 2. Januar bis zum Beginn der Sommerzeit: Ende der
Abbrennzeit bis 22:00 Uhr!
• Sommerzeit: April, Mai, August, September, Oktober
bis 22:30 Uhr; Juni und Juli bis 23:00 Uhr
6. Gebührenrahmen für die Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen.
Feuerwerk: 5 Minuten: von 5,00 bis 50,00 €
10 Minuten: von 50,00 bis 100,00 €
115 Minuten: von 100,00 bis 150,00 €
Rechtslage für Pyrotechniker
Ausgebildete Pyrotechniker verfügen Kraft Gesetz
über das Recht Feuerwerke der Klassen III und IV im
Auftrag von Privatpersonen zu bestimmten Anlassen
abzubrennen.
Dafür ist eine Anzeige 14 Tage vor der Durchführung
des Feuerwerks beim Ordnungsamt erforderlich.
Pyrotechniker bedürfen keiner Ausnahmegenehmigung.
Auch für Pyrotechniker gelten für das Abbrennen von
Feuerwerken die gleichen Abbrennzeiten, wie
vorgenannt.
Der Gebührenrahmen wird, jeweils bezogen auf Art und
Umfang des Feuerwerks festgelegt.
Ordnungswidrigkeiten
Wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Feuerwerk, ohne
die entsprechende Ausnahmegenehmigung abbrennt, kann
mit einer Geldbuße bis zu 10.000,-- € belegt werden.
Dabei gilt auch nach wie vor der Grundsatz:
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"!
Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Rechte
und Pflichten!
Herr Schuder
AmAmtsleiter
PDF-Datei Freistellungsantrag |
| 21.05.2011 |
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Mitteilung der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH |
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RVS-Linienkonzept für die Erschließung des Flughafens BER
Hier: Fahrplanänderungen ab 14.08.2011 in Zeuthen
| Bus 263 |
Linie verkehrt nicht mehr
zwischen Waltersdorf und S-Bahnhof Zeuthen,
dafür wird die Linie 733 ab S-Bahnhof
Zeuthen generell bis Miersdorf See
verlängert und von dort als Bus 740 zum
Bahnhof Schönefeld weitergeführt. Die
Haltestelle Heidebergplatz entfällt. |
| Bus 731 |
Diese Linie wird vom
S-Bahnhof Eichwalde kommend über Miersdorf
Kirche (neue Haltestelle) zum S-Bahnhof
Zeuthen (Westseite) geführt, fährt dann über
Nordschranke, Heinrich-Heine-Str, S-Bahnhof
Zeuthen (Ostseite) und Miersdorf Kirche
zurück nach Eichwalde. |
| Bus 733 |
Alle Fahrten werden ab
S-Bahnhof Zeuthen (Ostseite) bis Miersdorf
See verlängert und verkehren anschließend
als Linie 740 weiter zum Bahnhof Schönefeld,
später zum neuen Terminal. Die Abfahrten in
Richtung Schmöckwitz/Königs Wusterhausen
erfolgen auf der Westseite des S-Bahnhofes,
die Haltestelle Schillerstr. wird vor die
Kreuzung verlegt. |
| Bus 738 |
Verkehrt wie bisher
zwischen A10 Center und S-Bahnhof Eichwalde
über Fontaneallee (Seniorenstift) sowie
Miersdorf, wird nun über Waltersdorf und
Rotberg nach Karlshof verlängert. Damit
bleibt das Einrichtungszentrum in
Waltersdorf direkt erreichbar. Neu ist das
Wochenendangebot: Samstag alle 60 min,
Sonntag im 2-h-Takt. |
| Bus 740 |
Bestehende Linie
zwischen Bf. Königs Wusterhausen und dem A10
Center wird über Wildau, Miersdorf,
Schulzendorf und Waltersdorf zum Bf.
Schönefeld verlängert. Ergänzt um die
Fahrten der Linie 733 entsteht ab Miersdorf
See ein 30-min-Takt (Mo-Fr) nach Schönefeld.
Dort besteht Anschluss von und zum
Airportexpress sowie zu den Buslinien der
BVG. |
PDF-Datei |
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| 29.06.2011 |
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Mitteilung der Verwaltung - Amt für Ortsentwicklung |
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- Zeuthener Winkel/ Süd - Erschließungsarbeiten haben begonnen
Für die Erschließung des Zeuthener Winkel / Süd haben die Bauarbeiten begonnen.
Derzeit erfolgt Straßenbauliche Erschließung inklusive der Medienleitungen
für Trink- und Abwasser. Geplant ist die Fertigstellung voraussichtlich Ende August 2011
Die Zufahrt zum Zeuthener Winkel wird dann künftig über die Otto – Nagel- Allee erfolgen.
- Oberflächenbehandlung an unbefestigten Straßen
Das Vergabeverfahren zur beschränkten Ausschreibung für die „Oberflächenbehandlung
an unbefestigten Straßen“ ist abgeschlossen. Begonnen werden die Arbeiten
voraussichtlich in der letzten Juniwoche im Bereich Falkenhorst mit der Straße Am Hochwald.
Weitere Schwerpunktstraßen sind die Waldpromenade und die Straße Am Pulverberg.
Fertiggestellt werden ebenso die in 2010 begonnenen Arbeiten im Lindenring und
im Ebereschenring / Am Elsenbusch.
- Gehwegausbau Platanenallee / Bordregulierungsarbeiten in der Platanenallee und
der Kastanienallee
Der Baubeginn zur Herstellung des Gehweges ist erfolgt. Zeitgleich wurde auch mit den
Regulierungsarbeiten an den Bordanlagen begonnen. Für beide Leistungen ist die
Fertigstellung in der letzten Augustwoche vereinbart.
- Gehwegausbau Lindenallee - Lückenschließung
Das Vergabeverfahren zur beschränkten Ausschreibung ist abgeschlossen.
Der Baubeginn des Gehwegausbau Lindenallee – Lückenschließung wird Mitte Juli
sein. Zum Baubeginn werden die Anwohner rechtzeitig postalisch informiert.
- Straßenausbau Forstweg/ Forstallee 1. BA

Mitteilung als PDF
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| 16.06.2011 |
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Information zur Altanschließerproblematik, Stand 18.05.2011 |
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1. Information aus der Verbandsversammlung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)
vom 15.03.2011 zur Altanschließerproblematik
In der Gemeindevertretersitzung vom 09.03.2011, nicht öffentlicher Teil, wurde die Bürgermeisterin
beauftragt, in der Verbandsversammlung des MAWV eine Musterklage einer Prozessgemeinschaft von
betroffenen Bürgern bezüglich der Altanschließerbescheide zu unterstützen.
Nachfolgend erhalten Sie die Informationen aus der letzten Verbandsversammlung des MAWV vom 15.03.2011.
Gegenstand der Besprechung waren die Anfragen einzelner Verbandsmitglieder im Zusammenhang mit der
Widerspruchsbearbeitung und den zu erwartenden Klageverfahren zur Altanschließerproblematik im
Verbandsgebiet des MAWV.
Auszug aus dem Bericht des Verbandsvorstehers, Herrn Albrecht
"Auf den Umstand, dass die Umsetzung der gesetzlichen Beitragspflicht für die sogenannten
Altanschließer keine konfliktfreie Angelegenheit ist, wurde in zahlreichen Publikationen hingewiesen.
Die Verbandsversammlung des MAWV hat es sich nicht leicht gemacht und mit zahlreichen Aktivitäten, wie
Prüfung einer Verfassungsklage und einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten, das
Kommunalabgabengesetz doch noch zu modifizieren. Leider waren unsere und die Bemühungen anderer
Verbände, Wohnungsbaugesellschaften, IHK und Privatpersonen erfolglos. Die aktuelle Gesetzeslage
ist umzusetzen, da auch keine der politischen Parteien hier Änderungsabsichten hat."
Auszug aus der Niederschrift der Verbandsversammlung
15.03.2011 (öffentliche Sitzung)
TOP 6 Beratung und Beschlussfassung zum Umgang mit
gerichtlichen Verfahren (DS 01/01/11)
Bevor die DS 01/01/11 – Umgang mit gerichtlichen
Verfahren zur Beratung und Beschlussfassung
aufgerufen wurde, meldete sich Herr Pfeiffer,
Vertreter der Stadt Mittenwalde, ……..
Der Vertreter der Gemeinde Eichwalde, Herr Launicke
………
Weiterhin gab die Vertreterin der Gemeinde Zeuthen,
Frau Burgschweiger, nachfolgende Erklärung ab:
"Die Bürgermeisterin wird beauftragt, in der
Verbandsversammlung des MAWV eine Musterklage einer
Prozessgemeinschaft von betroffenen Bürgern
bezüglich der Altanschließerbescheide zu
unterstützen".
Der Vorsitzende der Verbandsversammlung beantragte
in Abweichung von der Tagesordnung daraufhin die
Zulassung einer Abstimmung zu den vorgenannten
Anträgen der drei Gemeinden betreffs Zulassung eines
Musterverfahrens. Die Mitglieder der
Verbandsversammlung stimmten der Erweiterung der
Tagesordnung um diesen Antrag zu.
Im Ergebnis der Abstimmung zu diesem Antrag wurde
dieser mit 25 Ja- und 87 Nein-Stimmen abgelehnt.
Anschließend wurde die DS 01/01/11 erläutert,
besprochen und zur Abstimmung aufgerufen:
Laut der Aussage des rechtlichen Beraters, Herrn RA
Pencereci kann dazu folgendes zusammengefasst
werden:
"Für Musterverfahren vor Gericht gilt, dass es sich
um eine identische behördliche Maßnahme handeln
muss. Es reicht hier nicht aus, wenn mehrere
inhaltlich gleichlautende behördliche Maßnahmen
betroffen sind, wie z.B.
Erschließungsbeitragsbescheide oder
numerus-clausus-Verfahren. Auch hier handelt es sich
um Verfahren, die von den
Erschließungsbeitragsbescheiden in nichts
unterschieden werden. Insofern darf der MAWV
überhaupt keine Musterverfahren durchführen. Denn in
jedem Einzelfalle werden unterschiedliche hohe
Beiträge erhoben, bei denen auch die Höhe der
Beiträge doch teilweise ganz erheblich variiert.
Dies liegt an unterschiedlichen Grundstücksgrößen,
der unterschiedlichen Grundstücksnutzbarkeit und
weiteren Faktoren. Es bleibt also für gerichtliche
Musterverfahren kein Raum."
Die Verbandsversammlung des MAWV hat sich deshalb
auf Ihrer Sitzung vom 15.03.2011 entschlossen, die
fristgerechten eingereichten Widersprüche zu den
Beitragsbescheiden solange zurückzustellen, bis in
einem bereits vor Gericht anhängigen Verfahren über
einen vergleichbaren Beitragsbescheid eine
obergerichtliche Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichtes(OVG) Berlin-Brandenburg
ergangen ist. In einer Mitteilung über das Ergebnis
des gerichtlichen Verfahrens wird nach dessen
Abschluss informiert. Der MAWV wird danach über die
Widersprüche entscheiden. Damit wird den Bürgern die
Möglichkeit gegeben, klarer zu entscheiden, ob sich
für Sie eine Klage lohnt.
Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt jedoch von dem
Widerspruch unberührt. Der Verband bietet den
Bürgern Stundungsvereinbarungen an, die (mit Stand
vom 10.3.2011) bisher mit 320 Bürgern vereinbart und
von 328 Bürgern beantragt wurden. Die Verzinsung
beträgt 6% pro Jahr gemäß Kommunalabgabengesetz(KAG).
Eine Zinsbefreiung ist in sozialen Härtefällen
möglich.
Jeder Bürger der einen Widerspruch zu seinem
Altanschließerbescheid einreicht, erhält dazu ein
verfasstes Informationsschreiben.
Die DS 01/01/11 wurde mit 111 Ja- Stimmen und 1 –
Enthaltung abgestimmt.
2. Mitteilung zum Erlass von Beitragsbescheiden für
den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Zeuthen vom 29.04.2011
In einem Schreiben des Verbandsvorstehers, Herrn
Albrecht, an die Bürgermeisterin, Frau
Burgschweiger, vom 29.04.2011 wird zum Erlass von
Beitragsbescheiden wie folgt informiert:
Der MAWV wird auf der Grundlage seiner am 02.12.2010
beschlossenen Wasserversorgungsbeitragssatzung den
Bescheid über den Schmutzwasserbeitrag gegenüber den
Grundstückeigentümern erlassen, welche ein vor dem
03. Oktober 1990 angeschlossenes oder
anschlussfähiges Grundstück (auf das jeweilige
Medium bezogen) hatten (sogenannte
Altanschließer).Die Bescheide werden ab der 18. KW
verschickt. Es werden ca. 3.700 Bescheide für den
Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Zeuthen
verschickt.
Für die Bürgerinnen und Bürger wurde vom MAWV eine
Hotline zur schnelleren Beantwortung grundsätzlicher
Fragen eingerichtet.
Sie ist wie folgt zu erreichen:
HOTLINE 03375 2568 – 777
Montag, Mittwoch,
Donnerstag 7.00 – 17.00 Uhr
Dienstag 7.00 – 18.00 Uhr
Freitag 7.00 – 15.30 Uhr
PDF-Dokument |
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| 21.05.2011 |
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Spendenaufruf für Geschwindigkeitsanzeige vor Seniorenstift
(Märkische Allgemeine
21/22. Mai 2011) |
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SENIOREN: Tempo tabu
Geschwindigkeitsanzeige vor Seniorenstift Zeuthen
montiert / Spendenaufruf für zweite Anlage
ZEUTHEN - „Die Messvorrichtung scheint ihre Wirkung
nicht zu verfehlen. Autofahrer sehen auf dem Display
nun ihr eigenes Tempo und treten auf die Bremse“, so
Peter Bordihn vom Bewohnerschaftsrat des
Seniorenstifts. Seit langem fordert die
Interessenvertretung des Heims Ampel oder
Fußgängerüberweg vorm Stift. Hier leben derzeit 130
Bewohner. Die Landesstraße eigenständig zu
passieren, trauen sich laut Heimleitung nur wenige.
Zwar gelte vorm Seniorenstift am Zeuthener See Tempo
30. Daran hielten sich aber längst nicht alle
motorisierten Verkehrsteilnehmer.
Die Tempoanzeige sei laut Seniorenstift nur eine
Zwischenlösung. Der zuständige Landesbetrieb
Straßenwesen wolle in den nächsten Wochen einen
Ampelbau prüfen. Die ursprünglich geforderten
Zebrastreifen auf der Fahrbahn seien vom Tisch. „Wir
müssen jetzt für unsere Senioren am Ball bleiben,
damit nicht alles im Sande verläuft“, fordert
Christine Stüber-Errath. Die Wildauerin, deren
Mutter im Heim wohnt, hatte den Vor-Ort-Treff Anfang
des Monats initiiert. Der frühere Eiskunstlaufstar
wirbt seit längerem für mehr Verkehrssicherheit für
Senioren im Ort. Als Manko sieht sie das Fehlen von
Hinweisschildern auf die Seniorenanlage an der
Fontaneallee. „Das Problem gibt es nicht nur hier.
Solche Verkehrsschilder existieren bundesweit
nicht“, moniert Stüber-Errath. Dabei entwarfen
zuständige Ämter laut Bewohnerschaftsrat in den
letzten Jahrzehnten sogar Sichttafeln, die auf
freilaufende Kühe hinweisen. Dies lasse tief
blicken, welchen Stellenwert alte Menschen in der
Gesellschaft einnehmen.
Christine Stüber-Errath organisierte derweil in
Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung einen
Spendenaufruf für ein zweites
Geschwindigkeitsmessgerät. „Das Display soll auf der
Gegenfahrbahn Richtung Wildau angebracht werden“, so
die zierliche Frau. Die prognostizierten Kosten
liegen zwischen 2500 und 5000 Euro. „Einige Spenden
gingen bereits ein. 1000 Euro haben wir schon
zusammen“, so Marion Christoph.
Landrat Stephan Loge hatte Anfang Mai zugesagt, sich
bezüglich einer Spende an die Mittelbrandenburgische
Sparkasse zu wenden. Der demografische Wandel müsse
in den nächsten Jahren dazu führen, dass ältere
Bürger mehr Gehör erhalten. Die Aktivitäten im
Umfeld des Zeuthener Seniorenstifts sieht Loge als
Initialzündung für einen anderen Umgang mit älteren
Bewohnern. Lob für ihr Engagement zollen
Stift-Bewohner Bürgermeisterin Beate Burgschweiger,
die für Anliegen der Alten immer ein offenes Ohr
habe. „Sie hat mitgeholfen, hier ein Zeichen zu
setzen“, so Stüber-Errath.
Sie informierte am Rande eines Pressetermins über
ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Manfred
Hartfelder, Leiter des Kreis-Straßenverkehrsamtes.
Der Behördenchef habe sich beim Vor-Ort-Termin
herabwürdigend über ältere Bürger geäußert (MAZ
berichtete). Hartfelder hatte unter anderem erklärt,
dass sich vorm Stift bislang „nur ein Unfall“
ereignet hätte. Der Auftritt des Amtsleiters bei der
Unterredung ließ nach Ansicht von Stüber-Errath
keinen Lösungswillen erkennen. (Von Jens Rümmler)
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| 20.05.2011 |
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Richtfest zum 4. Bauabschnitt - Erweiterung der Musikbetonten Gesamtschule "Paul Dessau" |
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Neubau von Fachräumen für den naturwissenschaftlichen Unterricht
Am 18. Mai gab es in der Musikbetonten Gesamtschule gleich zwei Anlässe zur besonderen Freude.
Erstens wurde das Richtfest für den 4. Bauabschnitt –Neubau von naturwissen-schaftlichen Fachräumen– gefeiert.
Diese Zukunftsinvestition kosten rund 1,64 Mio. Euro. Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Brandenburg
fördern diese Baumaßnahme mit rund 519.000 Euro. Der Landkreis Dahme-Spreewald unterstützt die Gemeinde Zeuthen
als Schulträger mit 250.000 Euro aus Mitteln des Kreisstrukturfonds. Die Bürgermeisterin, Beate Burgschweiger,
konnte aus den Händen des Landrates, Stephan Loge, zum Richtfest den Fördermittelbescheid dazu in Empfang nehmen.
Er betonte in seinem Grußwort die Bedeutung des Schulstandortes für die Nordregion des Landkreises Dahme-Spreewald.
Die Gemeinde Zeuthen investiert einen Eigenanteil von etwa 1, 0 Mio. Euro. Eingeladen zum Richtfest waren
Vertreter des Landes und des Landkreises, des Kreistages und der Gemeindevertretung, der Leiter des Staatlichen
Schulamtes Wünsdorf, Kooperationspartner der Musikbetonten Gesamtschule „Paul Dessau“, Lehrer und Schüler der
Schule sowie die Bauausführenden Firmen, die Architektin, Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Zeuthen und weitere Gäste.
Unter Ihnen war auch Prof. Dr. Naumann als Vertreter des Deutschen Elektronen-Synchron Institut (DESY) aus Zeuthen.
Humoristisch umriss er die Rolle der Naturwissenschaften und appellierte an die Schüler, mit Neugier und Interesse
sich den Naturwissenschaften zu nähern.
Die Bürgermeisterin dankte allen Beteiligten für Ihr Engagement zur Umsetzung dieses Bauvorhabens.
Die gestalterische Entstehung des Neubaus für die Naturwissenschaftlichen Fachräume war nur in engem
Zusammenwirken zwischen Schule, Planern, Gemeindevertretung und Gemeindeverwaltung möglich.
Für die musikalische Umrahmung sorgte der Nachwuchschor der Schule mit der Chorleiterin Frau Finsch und ihren Kollegen.
Ein herzliches Dankeschön dafür.
Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung
Der zweite Höhepunkt an diesem Tag war die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Musikbetonten
Gesamtschule „Paul Dessau“, vertreten durch den Schulleiter Herrn Dr. Drescher und der BPS Piano Service GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vorndran. Mit dieser Kooperationsvereinbarung soll ein weiterer Beitrag
für die weitere Profilierung der Musikbetonung der Schule geleistet werden.
Seit vielen Jahren gibt es Kontakte zu dem Geschäftsführer, Herrn Vorndran. Das Unternehmen un-terstützte und
unterstützt die Schule bei der Anschaffung, Wartung und Pflege der Musikinstrumente. Gleichzeitig wird den Schülern
nun die Möglichkeit eröffnet, den Beruf eines Pianobauers direkt erleben zu können, unter anderem durch ein Praktikum in der Firma.
Rundum eine gelungene Veranstaltung, die neugierig macht auf die neuen Fachräume. Mit Schuljahresbeginn 2011/12 soll das Gebäude
zur Nutzung übergeben werden.
Wilke
Allgemeine Verwaltung
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