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Aktuelles 2012 Gemeindeverwaltung Zeuthen
 
   
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18.01.2012   Vorstellung der Verkehrsstudie zur barrierefreien Bahnquerung
   
14.12.2011   Grußwort der Zeuthener Bürgermeisterin zum Neuen Jahr 2012
   

Grußwort der Zeuthener Bürgermeisterin zum Neuen Jahr 2012

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste,

ein bewegtes Jahr 2011 neigt sich dem Ende entgegen. Die Zeit
zwischen den Feiertagen bringt nun ein paar Tage Besinnlich-
keit und Ruhe bevor es im neuen Jahr zielstrebig weitergeht.

Das Jahr 2011 war für mich als Zeuthener Bürgermeisterin das
zweite Jahr in meiner Amtszeit. Ich möchte mich an dieser Stel-
le sehr herzlich bei den Bürgern bedanken, die aktiv am Gestal-
tungsprozess in unserer Gemeinde mitwirken und mich dabei
direkt bei meiner verantwortungs- vollen Tätigkeit unterstützen.

Bürgermeisterin Beate Burgschweiger
Foto: K.-U. Küchler

Mein Dank gilt allen ehrenamtlich tätigen, die sich aktiv in der Vereinsarbeit oder im Rahmen bürgerschaftlicher Aktivitäten engagieren. In diesem Zusammenhang haben sich die vielseitigen Gesprächsangebote für die Zeuthener Bürger zu festen Gewohnheiten im Ort entwickelt. So sind die regelmäßigen Bürgermeisterstammtische in Zeuthen und auf dem Miersdorfer Werder sowie die Bürgermeistersprechstunde jeden Dienstag im Rathaus von 17.00 bis 18.00 Uhr sehr gut besucht. Aus diesen interessanten Diskussionsrunden habe ich so manche wichtige Anregung mitnehmen können. In ähnlicher Form hat sich der Gewerbestammtisch im Herbst dieses Jahres in den Gasträumen des Ausbildungshotels in der Fontaneallee gut bewährt.

Die Gespräche mit Gewerbetreibenden möchte ich zukünftig stärker intensivieren. Ziel soll es sein, gemeinsam Verknüpfungen und Netzwerke zu schaffen, von denen man gegenseitig, profitieren kann.

Weiterhin möchte ich mich bei den Zeuthener Gemeindevertretern für die vielseitige und intensive Diskussion insbesondere vor den jeweiligen Entscheidungsprozessen bedanken. Gemeinsam haben wir im letzten Jahr einige für Zeuthen wichtige Projekte auf den Weg gebracht.

Voller Stolz konnten wir im Oktober in der Musikbetonten Gesamtschule „Paul Dessau“ das „NAWI Cube“ - den Erweiterungsbau für die naturwissenschaftlichen Fächer – eröffnen, welches durch das Land Brandenburg und den Landkreis in Form von Fördermitteln unterstützt wurde. Die Ausstattung dieses Gebäudes mit hochmodernen Fachkabinetten für Biologie, Chemie und Physik sowie einem neuen Medienraum vervollkommnet das Ganztagsangebot und ergänzt die vielseitigen Angebote der Musikausbildung. Die Gemeinde Zeuthen, als Schulträger wird somit den stetig wachsenden Ansprüchen an diesen attraktiven Schulstandort in unserer Region gerecht.

Mit besonderer Freude begleitete ich im September den Schulleiter, Herrn Dr. Drescher, als er die Auszeichnung „Schule mit hervorragender Berufsorientierung 2011“entgegen nahm.

Begeisterung herrschte bei den Grundschülern und Lehrern der Grundschule am Wald, als sie nach den Herbstferien den sanierten Sportplatz mit Tribüne und Kletterwand sowie einer Laufbahn in Benutzung nehmen konnten. Die Gestaltungen der Außenflächen an der Grundschule am Wald sind damit nahezu vollständig realisiert und stehen im Schul- und Hortbetrieb ganztägig zum Spielen und Sport treiben zur Verfügung.

Bereits nach der Sommerpause konnte vor der Grundschule der grundhaft sanierter Straßenteilabschnitt Forstweg freigegeben werden. Mit finanzieller Förderung des Landesbetriebes Straßenwesen wurden unter anderem im Rahmen der Schulwegsicherung beidseitige Geh-, Radwege, sowie Parkstreifen und Bushaltestellen eingerichtet.

Gern erwähne ich in diesem Zusammenhang, dass neben den Straßenausbaumaßnahmen im letzten Jahr verstärkt auch Fußwege befestigt wurden und nun sicher begehbar sind. Dazu gehört beispielsweise der Gehweg, Radfahrer frei, zum Sportverein SCEZM e.V., Wüstemarker Weg insbesondere für unsere ganz jungen Sportfreunde. Erwähnenswert ist auch der Gehwegausbau in der Platanenallee. Es war ein Gemeinschaftsprojekt mit DESY, welches unter anderem den vielen zum Teil internationalen Gästen, die mit ihren Rollkoffern anreisen, aber auch den Anwohnern und Spaziergängern gerecht wird.

Eines der wichtigsten Straßenausbauprojekte im Jahr 2012 wird neben dem gemeindlichen Vorhaben im Falkenhorst, der Ausbau der Landesstraße L402 in Zeuthen-Miersdorf sein. Nach Informationen des Landesbetriebes Straßenwesen wird die Baumaßnahme im April 2012 am Wüstemarker Weg begonnen. In fünf Bauabschnitten mit einer Dauer von ca. zweieinhalb Jahren wird die Dorfstraße bis zur Kreuzung Waldpromenade ausgebaut. Dabei soll der Alleencharakter mit dem alten Baumbestand weitestgehend erhalten bleiben. Gehwege, Parkflächen sowie eine moderne Straßenbeleuchtung gehören ebenfalls zum Projekt. Damit wird insbesondere für Kinder und Senioren die Verkehrssicherheit grundlegend verbessert. Der Landesbetrieb wird im 1. Quartal 2012 die Bürger konkret über diese Straßenbaumaßnahme informieren. Die Sicherung dieser wichtigen Investition für unseren Ort hat viel Kraft gekostet.

Im Rahmen der Ortsentwicklung werden Rahmenpläne für den Zentrumsbereich um den S-Bahnhof sowie in Miersdorf erarbeitet. Diese bilden eine wesentliche Grundlage für zukünftige Investitionen. Darüber hinaus entsteht in Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Gemeindevertretung ein Einzelhandelskonzept. Mit diesem Einfluss auf gewerbliche Bauvorhaben könnte die Standort-Bündelung des Einzelhandelsgewerbes in den Zentrumsbereichen optimiert werden. Das Einzelhandelskonzept wird mit Vertretern der Wirtschaftförderung, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer sowie dem Landkreis besprochen und war unter anderem Gegenstand des Gewerbestammtisches Zeuthen im Herbst 2011.

Die Wahrung des Naturschutzes findet in Zeuthen große Beachtung. So konnte die Renaturierung des Kienpfuhls in diesem Jahr abgeschlossen werden. Auch bei den Regenentwässerungsmaßnahmen im Bereich Falkenhorst und rund um den Ebbegraben wird beispielsweise darauf geachtet, naturverträgliche Lösungen zu schaffen und das Wasser in unserer Region zu halten.

So wichtig die Fortführung der Ortsentwicklungsplanung ist, für die Bürger vor Ort sind die konkreten Maßnahmen für ihr Wohlbefinden entscheidend. Ziel ist es, die Wohnqualität hier in unserem schönen Zeuthen zu erhalten und in den beiden Zentrumsbereichen um den S-Bahnhof sowie in Miersdorf durch Verbesserung der Aufenthaltsqualität ein gewisses Flair zu entwickeln. Der Ausbau der Landesstraße L402, die Sanierung des S-Bahntunnels mit Errichtung einer Steilrampe für Radfahrer und Kinderwagen oder die Herrichtung des Siegertplatzes sind nur einige Beispiele für die nächsten zwei bis drei Jahre.

Um auch zukünftig attraktiv für ältere Menschen und Familien mit Kindern zu sein, sind neben einer funktionierenden Infrastruktur, soziale Netzwerke und eine vielseitige in der Region vernetzte Vereinsstruktur sinnvoll. Gegenwärtig werden generationenübergreifend die Chancen für freie Trägerschaften in der Kinderbetreuung diskutiert. Trotz unterschiedlicher Auffassungen innerhalb der Gemeindevertretung sind die Vorteile der Trägervielfalt erkennbar. Zeuthen ist eine der wenigen Gemeinden, die die Kinderbetreuung vollständig in eigener Trägerschaft erfüllt. Das hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. An diesem Beispiel wird deutlich, dass alles Veränderungsprozessen unterliegt, nichts bleibt wie es war. Ich sehe auch hier meine Aufgabe darin, den Prozess offensiv zu begleiten und mit allen Betroffenen, mit der Gemeindevertretung, der Verwaltung, den Eltern und Erziehern sowie interessierten Bürgern gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen.

Ein weiteres großes Ereignis in 2011 war das Internationale Chorfestival. „Zeuthen singt“, eine Veranstaltung mit 200 Sängern aus Zeuthener Chören, der Partnergemeinde Malomice und unserer Freundschaftsgemeinde Interlaken sowie vielen befreundeten Chören des Zeuthener Männerchors und fast dreimal so vielen Gästen. Eine gelungene zweitägige Veranstaltung des Zeuthener Männerchor e.V. in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Zeuthen, die gern auch als kulturelles Pilotprojekt für die kommenden Jahre gesehen werden kann.

Nicht unerwähnt bleiben sollen die mit hohem Engagement durchgeführten Veranstaltungen des Zeuthener Gewerbevereins e.V. – dem traditionellen Fischerfest zu Pfingsten und dem historischen Weihnachtsmarkt am 1 Adventswochenende. Weit über die Gemeindegrenzen hinaus sorgen sie für ein positives Image. Sie werden auch zukünftig im Kulturkalender der Gemeinde stehen

Vieles von dem, was erreicht wurde, war nur durch eine enge Kooperation mit den Nachbarkommunen möglich. Insbesondere bei der Auseinandersetzung bezüglich der veränderten Flugrouten, war und ist die interkommunale Zusammenarbeit wichtig. Wie Sie wissen, konnte für Zeuthen dahingehend ein Teilerfolg erzielt werden, dass die 15Grad-Route von der Südbahn Richtung Osten nur als Ausweichroute und nicht für den regulären Flugbetrieb dient. Nun gilt es, sich für die schnellstmögliche Umsetzung umfassender Lärmschutzmaßnahmen einzusetzen.

Die interkommunale Zusammenarbeit wird nicht nur bei aktuellen Themen praktiziert. Seit vielen Jahren gibt es die Kooperationen im Bereich Jugend und Kultur in ZEWS+KW (Zeuthen, Eichwalde, Wildau, Schulzendorf und Königs Wusterhausen). Derzeit wird ein verbesserter Internetauftritt der Kulturseite ZEWS+KW diskutiert. Erfahrungsaustausch gibt es auch über kommunale Internetauftritte oder die Veröffentlichungen im Amtsblatt, hier wird es im nächsten Jahr wesentliche Verbesserungen für die Zeuthener Bürger geben.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, verehrte Gäste,

dieser Auszug aus dem Rückblick und den anvisierten Entwicklungspotentialen verdeutlicht die Fülle der Aufgaben und Trends. Vieles mehr können wir für das Jahr 2011 abrechnen und sind in der Planung für das kommende Jahr und darüber hinaus. Gern möchte ich Sie wiederholt dazu ermuntern, mit mir und allen anderen Verantwortungsträgern innerhalb der Gemeinde gemeinsam die Diskussion zu führen und aktiv den Gestaltungsprozess unserer Gemeinde zu beeinflussen. Ich stehe Ihnen dazu gern in meinen Bürgermeisterstammtischen, Bürgerversammlungen sowie in meiner Bürgermeistersprechstunde als Gesprächspartner zur Verfügung.

An dieser Stelle möchte ich allen danken, die an der Weiterentwicklung Zeuthens mitwirken. Die bevorstehenden Aufgaben sind vielseitig und ich freue mich, sie mit Ihnen gemeinsam zu meistern.

Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien, Freunden und Bekannten für die kommenden Tage ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest, Erholung für die Feiertage sowie einen guten Start mit Gesundheit und Kraft in das neue Jahr 2012.

Ihre Beate Burgschweiger

- Bürgermeisterin –

Zeuthen, den 08. Dezember 2011

29.11.2011   WICHTIGE INFORMATION ZUM BÜRGERMEISTERSTAMMTISCH am Donnerstag, den 01. Dezember 2011
    Sehr geehrte Zeuthener und Zeuthenerinnen,

am Donnerstag, den 1.12.2011 lädt die Bürgermeisterin, Frau Burgschweiger zum Bürgermeisterstammtisch
in das Bistro La Cuvee, Miersdorfer Chaussee 13 in Zeuthen ein.

Entgegen der bisherigen Veröffentlichung wird der Beginn auf 17.30 Uhr vorverlegt. Ende gegen 18.30 Uhr.

Wir bitten um Ihr Verständnis.
06.10.2011   Tag des Ehrenamtes 2011 unter dem Motto: "100 Jahre Frauentag"
    Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für die Würdigung bürgerlichen Engagements
zum Internationalen Tag des Ehrenamtes


Die Fraktionen der Gemeindevertretung, Vereine, Verbände und Institutionen sowie alle Bürgerinnen und Bürger von Zeuthen sind aufgerufen, Personen vorzuschlagen, die sich besonders durch Verdienste und Leistungen für das Gemeinwohl Zeuthens hervorgetan haben oder deren Verdienste und Leistungen für die gemeindliche Entwicklung Zeuthens von besonderer Bedeutung sind und auf lange Sicht Bestand haben werden.

Folgende Bewertungskriterien sind bei der Auswahl zu beachten:
  1. Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit mindestens seit 3 Jahren
  2. Wird die Tätigkeit allein oder mit Unterstützung ausgeübt
  3. Ist damit ein finanzieller Aufwand verbunden
  4. Wo wird die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet
    - Wohnbereich / Nachbarschaftshilfe
    - Vereine
    - Schule (Schulkonferenz, Elternsprecher etc.),
    - Jugendarbeit
    - Wirtschaft und Umwelt
  5. Wie zeitaufwändig ist die Tätigkeit
  6. Die Bedeutung der Tätigkeit für Zeuthen und Umgebung (Gemeinwohl)
Ausgenommen sind folgende Personen:
Mitarbeiter der Gemeinde, Gemeindevertreter, Mitglieder in Pflege- und Betreuungsdiensten sowie Personen die für Ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Zeuthener Ortsgruppen einer Vereinigung sollten zusammengefasst betrachtet werden.

Anträge können gestellt werden von:
  • gemeinnützigen Vereinen mit schriftlicher Begründung des Antrages
    durch Vereinsvorstandsbeschluss und unterzeichnet vom Vorstand.
  • Privatpersonen mit schriftlicher Begründung
  • Institutionen mit Begründung des Antrages durch den Vorstandbeschluss
    und unterzeichnet vom Vorstand
Für eine wahrnehmbare Vorbildwirkung sollte die Ehrung von nur wenigen Bürgern (7 - 10) in Betracht gezogen werden.

Diese Vorschläge sind bis 14.11.2011 bei der

Gemeinde Zeuthen
Amt für Allgemeine Verwaltung
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen

mit folgenden Angaben einzureichen:
  • Name, Vorname
  • vollständige Anschrift
  • Telefonnummer
  • Vereinszugehörigkeit bzw. Ehrenamt mit Begründung des Vorschlages
Für Fragen steht Ihnen Frau Löffler unter der Telefonnummer (033762) 753 514 zur Verfügung.

gez. Burgschweiger
Bürgermeisterin
06.09.2011   Informationen zum Zünden privater Feuerwerke
    Feuerwerke sind derzeit leider fast alltäglich geworden. Viele Privatpersonen haben die Planungen dafür bereits vor dem Jahreswechsel beim Einkauf der nötigen Materialien begonnen, um dann im gesamten Folgejahr ihre individuellen Höhepunkte mit einem krönenden Feuerwerk zu beenden. Durch das Gesetz wird diese gängige Praxis natürlich nicht gestützt!
Beim illegalen Zünden von Feuerwerkskörpern, außerhalb der zugelassenen Zeiten verstoßen die Betreiber dabei nicht nur gegen geltendes Recht, sondern stören und erschrecken unbeteiligte Menschen und Tiere in erheblichem Umfang.
Viele Bürger haben uns berechtigt und besorgt darauf hingewiesen, dass zu der immer lauter werdenden Umwelt (Lärm durch Bahn, Flugzeuge, Fahrzeuge, Baumaschinen u. s. w.) nun vermehrt der Lärm von Feuerwerken kommt. Diese finden sehr häufig in den Nachtruhezeiten nach 22.00 Uhr statt und stören somit in besonderem Maße. Es scheint doch geradezu widersinnig, wenn ein ganzer Ort, eine ganze Region für ein Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr am künftigen Großflughafen Schönefeld kämpft, aber individuell soll dies beim Abbrennen von Feuerwerken nicht gelten.
Die Schönheit und das Besondere von Feuerwerken werden von vielen zunehmend als "lästig" empfunden, weil es immer wieder, nicht nur an den Wochenenden, scheinbar überall (auch in den Nachbargemeinden) knallt. Durch die Behörden ist das kaum zu kontrollieren. Um mögliche "illegale Feuerwerke" zu ahnden, sind wir deshalb auf ausführliche Angaben aus dem unmittelbaren Umfeld angewiesen. Wir benötigen dazu möglichst präzise Hinweise zum Verursacher/ Betreiber des Feuerwerkes, Datum, Uhrzeit, Dauer, Art und ähnliche Angaben.

Einteilung der Feuerwerke in Gruppen und Klassen:

Klasse I Kleinstfeuerwerk
Feuerwerksscherzartikel und –spielwaren, Tischfeuerwerk:
Sie sind meist ohne gesetzliche Einschränkungen verwendbar.
Klasse II Kleinfeuerwerk
Das sind Feuerwerke, die nicht ausschließlich von Pyrotechnikern sondern auch von anderen volljährigen Personen abgebrannt werden dürfen.
Klasse III Mittelfeuerwerk
Feuerwerke, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden dürfen.
Diese sind bezüglich der Steighöhe und Sprengmittelmenge von besonderem Ausmaß.
Klasse IV Großfeuerwerk
Feuerwerke, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden dürfen.

Rechtslage für Privatpersonen
In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse II an Privatpersonen nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt. Besitzt eine Privatperson eine Ausnahmegenehmigung (Freistellungsantrag) gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz- wird gewöhnlich im Rahmen einer Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II zum besonderen Anlass erteilt- darf an diese auch außerhalb der oben genannten Zeiten Feuerwerk der Klasse II verkauft werden.
Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen diese Artikel nach § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz nur vom 31.Dezember 00.00 Uhr bis zum 1. Januar 24.00 Uhr.
Der Erwerb und die Verwendung sind dabei ausschließlich Personen über 18 Jahren vorbehalten.
EEine Ausnahme von diesen Regeln bilden all jene Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in die Klasse I eingeordnet wurden. Diese Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig an jedermann ab 12 Jahren verkauft und verwendet werden (sogenanntes Ganzjahresfeuerwerk).

Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern jedweder Art durch Privatpersonen stellt in Deutschland seit 2005 eine Straftat dar!

Auch das Zünden von aufgehobenem Silvesterfeuerwerk außerhalb des erlaubten Zeitraums ist verboten!

Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Freistellungsantrag)
für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II

1. Will eine Privatperson einen Antrag zum Abbrennen eines Feuerwerks beim Ordnungsamt, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen (Ansprechpartner: Frau Moritz-Deutschländer (Tel.: 033762/2254534; moritz@zeuthen.de) schriftlich stellen, so hat dies mindestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Tag des Abbrennens des Feuerwerks zu geschehen!
(Die 4-Wochen-Frist ist zwingend – ein kürzerer Zeitraum führt zur Ablehnung des Antrags!)
2. Gründe für die Beantragung können sein,
• Grüne Hochzeit, Silberne Hochzeit, Goldene Hochzeit
• 65., 70., 80. und jeder weitere Geburtstag im 5 Jahresrhythmus
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung zum Abbrennen eines Feuerwerks der Klasse II für Privatpersonen!
3. Ist die Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks der Klasse II durch das Ordnungsamt (Bearbeitungszeit 3 Arbeitstage nach Posteingang) an die Privatperson erteilt, so kann auf dieser Grundlage durch die Privatperson das Feuerwerk der Klasse II, bei einer diesbezüglichen Firma unter Vorlage der Kopie des Freistellungsantrags, erworben werden.
4. Nach Erhalt der Rechnung für das Feuerwerk der Klasse II ist durch den Antragsteller eine Kopie mit der Aufstellung der Feuerwerkskörper dem Ordnungsamt zur Komplettierung des Gesamtvorgangs zu übergeben.
5. Zeiten in denen Feuerwerke der Klasse II (und auch Klassen III und IV) abgebrannt werden dürfen.
• 2. Januar bis zum Beginn der Sommerzeit: Ende der Abbrennzeit bis 22:00 Uhr!
• Sommerzeit: April, Mai, August, September, Oktober bis 22:30 Uhr; Juni und Juli bis 23:00 Uhr
6. Gebührenrahmen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen.
Feuerwerk: 5 Minuten: von 5,00 bis 50,00 €
10 Minuten: von 50,00 bis 100,00 €
115 Minuten: von 100,00 bis 150,00 €

Rechtslage für Pyrotechniker
Ausgebildete Pyrotechniker verfügen Kraft Gesetz über das Recht Feuerwerke der Klassen III und IV im Auftrag von Privatpersonen zu bestimmten Anlassen abzubrennen.
Dafür ist eine Anzeige 14 Tage vor der Durchführung des Feuerwerks beim Ordnungsamt erforderlich.
Pyrotechniker bedürfen keiner Ausnahmegenehmigung.
Auch für Pyrotechniker gelten für das Abbrennen von Feuerwerken die gleichen Abbrennzeiten, wie vorgenannt.
Der Gebührenrahmen wird, jeweils bezogen auf Art und Umfang des Feuerwerks festgelegt.

Ordnungswidrigkeiten
Wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Feuerwerk, ohne die entsprechende Ausnahmegenehmigung abbrennt, kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,-- € belegt werden. Dabei gilt auch nach wie vor der Grundsatz:
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"!

Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Rechte und Pflichten!

Herr Schuder
AmAmtsleiter

 PDF-Datei   Freistellungsantrag
21.05.2011   Mitteilung der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH
    RVS-Linienkonzept für die Erschließung des Flughafens BER
Hier: Fahrplanänderungen ab 14.08.2011 in Zeuthen

Bus 263 Linie verkehrt nicht mehr zwischen Waltersdorf und S-Bahnhof Zeuthen, dafür wird die Linie 733 ab S-Bahnhof Zeuthen generell bis Miersdorf See verlängert und von dort als Bus 740 zum Bahnhof Schönefeld weitergeführt. Die Haltestelle Heidebergplatz entfällt.
Bus 731 Diese Linie wird vom S-Bahnhof Eichwalde kommend über Miersdorf Kirche (neue Haltestelle) zum S-Bahnhof Zeuthen (Westseite) geführt, fährt dann über Nordschranke, Heinrich-Heine-Str, S-Bahnhof Zeuthen (Ostseite) und Miersdorf Kirche zurück nach Eichwalde.
Bus 733 Alle Fahrten werden ab S-Bahnhof Zeuthen (Ostseite) bis Miersdorf See verlängert und verkehren anschließend als Linie 740 weiter zum Bahnhof Schönefeld, später zum neuen Terminal. Die Abfahrten in Richtung Schmöckwitz/Königs Wusterhausen erfolgen auf der Westseite des S-Bahnhofes, die Haltestelle Schillerstr. wird vor die Kreuzung verlegt.
Bus 738 Verkehrt wie bisher zwischen A10 Center und S-Bahnhof Eichwalde über Fontaneallee (Seniorenstift) sowie Miersdorf, wird nun über Waltersdorf und Rotberg nach Karlshof verlängert. Damit bleibt das Einrichtungszentrum in Waltersdorf direkt erreichbar. Neu ist das Wochenendangebot: Samstag alle 60 min, Sonntag im 2-h-Takt.
Bus 740  Bestehende Linie zwischen Bf. Königs Wusterhausen und dem A10 Center wird über Wildau, Miersdorf, Schulzendorf und Waltersdorf zum Bf. Schönefeld verlängert. Ergänzt um die Fahrten der Linie 733 entsteht ab Miersdorf See ein 30-min-Takt (Mo-Fr) nach Schönefeld. Dort besteht Anschluss von und zum Airportexpress sowie zu den Buslinien der BVG.

 PDF-Datei
29.06.2011   Mitteilung der Verwaltung - Amt für Ortsentwicklung
   
  1. Zeuthener Winkel/ Süd - Erschließungsarbeiten haben begonnen
    Für die Erschließung des Zeuthener Winkel / Süd haben die Bauarbeiten begonnen. Derzeit erfolgt Straßenbauliche Erschließung inklusive der Medienleitungen für Trink- und Abwasser. Geplant ist die Fertigstellung voraussichtlich Ende August 2011
    Die Zufahrt zum Zeuthener Winkel wird dann künftig über die Otto – Nagel- Allee erfolgen.
  2. Oberflächenbehandlung an unbefestigten Straßen
    Das Vergabeverfahren zur beschränkten Ausschreibung für die „Oberflächenbehandlung an unbefestigten Straßen“ ist abgeschlossen. Begonnen werden die Arbeiten voraussichtlich in der letzten Juniwoche im Bereich Falkenhorst mit der Straße Am Hochwald. Weitere Schwerpunktstraßen sind die Waldpromenade und die Straße Am Pulverberg.
    Fertiggestellt werden ebenso die in 2010 begonnenen Arbeiten im Lindenring und im Ebereschenring / Am Elsenbusch.
  3. Gehwegausbau Platanenallee / Bordregulierungsarbeiten in der Platanenallee und der Kastanienallee
    Der Baubeginn zur Herstellung des Gehweges ist erfolgt. Zeitgleich wurde auch mit den Regulierungsarbeiten an den Bordanlagen begonnen. Für beide Leistungen ist die Fertigstellung in der letzten Augustwoche vereinbart.
  4. Gehwegausbau Lindenallee - Lückenschließung
    Das Vergabeverfahren zur beschränkten Ausschreibung ist abgeschlossen. Der Baubeginn des Gehwegausbau Lindenallee – Lückenschließung wird Mitte Juli sein. Zum Baubeginn werden die Anwohner rechtzeitig postalisch informiert.
  5. Straßenausbau Forstweg/ Forstallee 1. BA
29.06.2011
Mitteilung als PDF
16.06.2011   Information zur Altanschließerproblematik, Stand 18.05.2011
    1. Information aus der Verbandsversammlung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)
vom 15.03.2011 zur Altanschließerproblematik


In der Gemeindevertretersitzung vom 09.03.2011, nicht öffentlicher Teil, wurde die Bürgermeisterin beauftragt, in der Verbandsversammlung des MAWV eine Musterklage einer Prozessgemeinschaft von betroffenen Bürgern bezüglich der Altanschließerbescheide zu unterstützen.
Nachfolgend erhalten Sie die Informationen aus der letzten Verbandsversammlung des MAWV vom 15.03.2011. Gegenstand der Besprechung waren die Anfragen einzelner Verbandsmitglieder im Zusammenhang mit der Widerspruchsbearbeitung und den zu erwartenden Klageverfahren zur Altanschließerproblematik im Verbandsgebiet des MAWV.

Auszug aus dem Bericht des Verbandsvorstehers, Herrn Albrecht
"Auf den Umstand, dass die Umsetzung der gesetzlichen Beitragspflicht für die sogenannten Altanschließer keine konfliktfreie Angelegenheit ist, wurde in zahlreichen Publikationen hingewiesen. Die Verbandsversammlung des MAWV hat es sich nicht leicht gemacht und mit zahlreichen Aktivitäten, wie Prüfung einer Verfassungsklage und einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten, das Kommunalabgabengesetz doch noch zu modifizieren. Leider waren unsere und die Bemühungen anderer Verbände, Wohnungsbaugesellschaften, IHK und Privatpersonen erfolglos. Die aktuelle Gesetzeslage ist umzusetzen, da auch keine der politischen Parteien hier Änderungsabsichten hat."

Auszug aus der Niederschrift der Verbandsversammlung 15.03.2011 (öffentliche Sitzung)
TOP 6 Beratung und Beschlussfassung zum Umgang mit gerichtlichen Verfahren (DS 01/01/11)
Bevor die DS 01/01/11 – Umgang mit gerichtlichen Verfahren zur Beratung und Beschlussfassung aufgerufen wurde, meldete sich Herr Pfeiffer, Vertreter der Stadt Mittenwalde, ……..
Der Vertreter der Gemeinde Eichwalde, Herr Launicke ………
Weiterhin gab die Vertreterin der Gemeinde Zeuthen, Frau Burgschweiger, nachfolgende Erklärung ab:
"Die Bürgermeisterin wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des MAWV eine Musterklage einer Prozessgemeinschaft von betroffenen Bürgern bezüglich der Altanschließerbescheide zu unterstützen".

Der Vorsitzende der Verbandsversammlung beantragte in Abweichung von der Tagesordnung daraufhin die Zulassung einer Abstimmung zu den vorgenannten Anträgen der drei Gemeinden betreffs Zulassung eines Musterverfahrens. Die Mitglieder der Verbandsversammlung stimmten der Erweiterung der Tagesordnung um diesen Antrag zu.

Im Ergebnis der Abstimmung zu diesem Antrag wurde dieser mit 25 Ja- und 87 Nein-Stimmen abgelehnt.

Anschließend wurde die DS 01/01/11 erläutert, besprochen und zur Abstimmung aufgerufen:
Laut der Aussage des rechtlichen Beraters, Herrn RA Pencereci kann dazu folgendes zusammengefasst werden:

"Für Musterverfahren vor Gericht gilt, dass es sich um eine identische behördliche Maßnahme handeln muss. Es reicht hier nicht aus, wenn mehrere inhaltlich gleichlautende behördliche Maßnahmen betroffen sind, wie z.B. Erschließungsbeitragsbescheide oder numerus-clausus-Verfahren. Auch hier handelt es sich um Verfahren, die von den Erschließungsbeitragsbescheiden in nichts unterschieden werden. Insofern darf der MAWV überhaupt keine Musterverfahren durchführen. Denn in jedem Einzelfalle werden unterschiedliche hohe Beiträge erhoben, bei denen auch die Höhe der Beiträge doch teilweise ganz erheblich variiert. Dies liegt an unterschiedlichen Grundstücksgrößen, der unterschiedlichen Grundstücksnutzbarkeit und weiteren Faktoren. Es bleibt also für gerichtliche Musterverfahren kein Raum."

Die Verbandsversammlung des MAWV hat sich deshalb auf Ihrer Sitzung vom 15.03.2011 entschlossen, die fristgerechten eingereichten Widersprüche zu den Beitragsbescheiden solange zurückzustellen, bis in einem bereits vor Gericht anhängigen Verfahren über einen vergleichbaren Beitragsbescheid eine obergerichtliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes(OVG) Berlin-Brandenburg ergangen ist. In einer Mitteilung über das Ergebnis des gerichtlichen Verfahrens wird nach dessen Abschluss informiert. Der MAWV wird danach über die Widersprüche entscheiden. Damit wird den Bürgern die Möglichkeit gegeben, klarer zu entscheiden, ob sich für Sie eine Klage lohnt.
Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt jedoch von dem Widerspruch unberührt. Der Verband bietet den Bürgern Stundungsvereinbarungen an, die (mit Stand vom 10.3.2011) bisher mit 320 Bürgern vereinbart und von 328 Bürgern beantragt wurden. Die Verzinsung beträgt 6% pro Jahr gemäß Kommunalabgabengesetz(KAG). Eine Zinsbefreiung ist in sozialen Härtefällen möglich.
Jeder Bürger der einen Widerspruch zu seinem Altanschließerbescheid einreicht, erhält dazu ein verfasstes Informationsschreiben.
Die DS 01/01/11 wurde mit 111 Ja- Stimmen und 1 – Enthaltung abgestimmt.

2. Mitteilung zum Erlass von Beitragsbescheiden für den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Zeuthen vom 29.04.2011

In einem Schreiben des Verbandsvorstehers, Herrn Albrecht, an die Bürgermeisterin, Frau Burgschweiger, vom 29.04.2011 wird zum Erlass von Beitragsbescheiden wie folgt informiert:
Der MAWV wird auf der Grundlage seiner am 02.12.2010 beschlossenen Wasserversorgungsbeitragssatzung den Bescheid über den Schmutzwasserbeitrag gegenüber den Grundstückeigentümern erlassen, welche ein vor dem 03. Oktober 1990 angeschlossenes oder anschlussfähiges Grundstück (auf das jeweilige Medium bezogen) hatten (sogenannte Altanschließer).Die Bescheide werden ab der 18. KW verschickt. Es werden ca. 3.700 Bescheide für den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Zeuthen verschickt.
Für die Bürgerinnen und Bürger wurde vom MAWV eine Hotline zur schnelleren Beantwortung grundsätzlicher Fragen eingerichtet.
Sie ist wie folgt zu erreichen:

HOTLINE 03375 2568 – 777
Montag, Mittwoch, Donnerstag 7.00 – 17.00 Uhr
Dienstag 7.00 – 18.00 Uhr
Freitag 7.00 – 15.30 Uhr

  PDF-Dokument
21.05.2011   Spendenaufruf für Geschwindigkeitsanzeige vor Seniorenstift (Märkische Allgemeine 21/22. Mai 2011)
    SENIOREN: Tempo tabu
Geschwindigkeitsanzeige vor Seniorenstift Zeuthen montiert / Spendenaufruf für zweite Anlage

ZEUTHEN - „Die Messvorrichtung scheint ihre Wirkung nicht zu verfehlen. Autofahrer sehen auf dem Display nun ihr eigenes Tempo und treten auf die Bremse“, so Peter Bordihn vom Bewohnerschaftsrat des Seniorenstifts. Seit langem fordert die Interessenvertretung des Heims Ampel oder Fußgängerüberweg vorm Stift. Hier leben derzeit 130 Bewohner. Die Landesstraße eigenständig zu passieren, trauen sich laut Heimleitung nur wenige. Zwar gelte vorm Seniorenstift am Zeuthener See Tempo 30. Daran hielten sich aber längst nicht alle motorisierten Verkehrsteilnehmer.
Die Tempoanzeige sei laut Seniorenstift nur eine Zwischenlösung. Der zuständige Landesbetrieb Straßenwesen wolle in den nächsten Wochen einen Ampelbau prüfen. Die ursprünglich geforderten Zebrastreifen auf der Fahrbahn seien vom Tisch. „Wir müssen jetzt für unsere Senioren am Ball bleiben, damit nicht alles im Sande verläuft“, fordert Christine Stüber-Errath. Die Wildauerin, deren Mutter im Heim wohnt, hatte den Vor-Ort-Treff Anfang des Monats initiiert. Der frühere Eiskunstlaufstar wirbt seit längerem für mehr Verkehrssicherheit für Senioren im Ort. Als Manko sieht sie das Fehlen von Hinweisschildern auf die Seniorenanlage an der Fontaneallee. „Das Problem gibt es nicht nur hier. Solche Verkehrsschilder existieren bundesweit nicht“, moniert Stüber-Errath. Dabei entwarfen zuständige Ämter laut Bewohnerschaftsrat in den letzten Jahrzehnten sogar Sichttafeln, die auf freilaufende Kühe hinweisen. Dies lasse tief blicken, welchen Stellenwert alte Menschen in der Gesellschaft einnehmen.
Christine Stüber-Errath organisierte derweil in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung einen Spendenaufruf für ein zweites Geschwindigkeitsmessgerät. „Das Display soll auf der Gegenfahrbahn Richtung Wildau angebracht werden“, so die zierliche Frau. Die prognostizierten Kosten liegen zwischen 2500 und 5000 Euro. „Einige Spenden gingen bereits ein. 1000 Euro haben wir schon zusammen“, so Marion Christoph.
Landrat Stephan Loge hatte Anfang Mai zugesagt, sich bezüglich einer Spende an die Mittelbrandenburgische Sparkasse zu wenden. Der demografische Wandel müsse in den nächsten Jahren dazu führen, dass ältere Bürger mehr Gehör erhalten. Die Aktivitäten im Umfeld des Zeuthener Seniorenstifts sieht Loge als Initialzündung für einen anderen Umgang mit älteren Bewohnern. Lob für ihr Engagement zollen Stift-Bewohner Bürgermeisterin Beate Burgschweiger, die für Anliegen der Alten immer ein offenes Ohr habe. „Sie hat mitgeholfen, hier ein Zeichen zu setzen“, so Stüber-Errath.
Sie informierte am Rande eines Pressetermins über ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Manfred Hartfelder, Leiter des Kreis-Straßenverkehrsamtes. Der Behördenchef habe sich beim Vor-Ort-Termin herabwürdigend über ältere Bürger geäußert (MAZ berichtete). Hartfelder hatte unter anderem erklärt, dass sich vorm Stift bislang „nur ein Unfall“ ereignet hätte. Der Auftritt des Amtsleiters bei der Unterredung ließ nach Ansicht von Stüber-Errath keinen Lösungswillen erkennen. (Von Jens Rümmler)
 
20.05.2011   Richtfest zum 4. Bauabschnitt - Erweiterung der Musikbetonten Gesamtschule "Paul Dessau"
   
Neubau von Fachräumen für den naturwissenschaftlichen Unterricht

Am 18. Mai gab es in der Musikbetonten Gesamtschule gleich zwei Anlässe zur besonderen Freude. Erstens wurde das Richtfest für den 4. Bauabschnitt –Neubau von naturwissen-schaftlichen Fachräumen– gefeiert. Diese Zukunftsinvestition kosten rund 1,64 Mio. Euro. Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Brandenburg fördern diese Baumaßnahme mit rund 519.000 Euro. Der Landkreis Dahme-Spreewald unterstützt die Gemeinde Zeuthen als Schulträger mit 250.000 Euro aus Mitteln des Kreisstrukturfonds. Die Bürgermeisterin, Beate Burgschweiger, konnte aus den Händen des Landrates, Stephan Loge, zum Richtfest den Fördermittelbescheid dazu in Empfang nehmen. Er betonte in seinem Grußwort die Bedeutung des Schulstandortes für die Nordregion des Landkreises Dahme-Spreewald.
Die Gemeinde Zeuthen investiert einen Eigenanteil von etwa 1, 0 Mio. Euro. Eingeladen zum Richtfest waren Vertreter des Landes und des Landkreises, des Kreistages und der Gemeindevertretung, der Leiter des Staatlichen Schulamtes Wünsdorf, Kooperationspartner der Musikbetonten Gesamtschule „Paul Dessau“, Lehrer und Schüler der Schule sowie die Bauausführenden Firmen, die Architektin, Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Zeuthen und weitere Gäste. Unter Ihnen war auch Prof. Dr. Naumann als Vertreter des Deutschen Elektronen-Synchron Institut (DESY) aus Zeuthen. Humoristisch umriss er die Rolle der Naturwissenschaften und appellierte an die Schüler, mit Neugier und Interesse sich den Naturwissenschaften zu nähern.
Die Bürgermeisterin dankte allen Beteiligten für Ihr Engagement zur Umsetzung dieses Bauvorhabens. Die gestalterische Entstehung des Neubaus für die Naturwissenschaftlichen Fachräume war nur in engem Zusammenwirken zwischen Schule, Planern, Gemeindevertretung und Gemeindeverwaltung möglich. Für die musikalische Umrahmung sorgte der Nachwuchschor der Schule mit der Chorleiterin Frau Finsch und ihren Kollegen. Ein herzliches Dankeschön dafür.

Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung
Der zweite Höhepunkt an diesem Tag war die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Musikbetonten Gesamtschule „Paul Dessau“, vertreten durch den Schulleiter Herrn Dr. Drescher und der BPS Piano Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vorndran. Mit dieser Kooperationsvereinbarung soll ein weiterer Beitrag für die weitere Profilierung der Musikbetonung der Schule geleistet werden. Seit vielen Jahren gibt es Kontakte zu dem Geschäftsführer, Herrn Vorndran. Das Unternehmen un-terstützte und unterstützt die Schule bei der Anschaffung, Wartung und Pflege der Musikinstrumente. Gleichzeitig wird den Schülern nun die Möglichkeit eröffnet, den Beruf eines Pianobauers direkt erleben zu können, unter anderem durch ein Praktikum in der Firma.
Rundum eine gelungene Veranstaltung, die neugierig macht auf die neuen Fachräume. Mit Schuljahresbeginn 2011/12 soll das Gebäude zur Nutzung übergeben werden.

Wilke
Allgemeine Verwaltung
  






  

   
 
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