Immobilienangebote I
Die Gemeinde Zeuthen schreibt folgende gemäß § 34 BauGB bebaubare Grundstücke aus:
Bachstelzenweg 12 a Grundstücksgröße: 590 m² Mindestgebot: 45.000,- € Das Grundstück ist unbebaut.
Waldpromenade 63 Grundstücksgröße. 1.123 m² Mindestgebot: 60.000,- € Das Grundstück ist mit einem abrissreifen Bungalow bebaut.
Die Gemeinde Zeuthen schreibt folgendes Grundstück zur Vergabe über einen Erbbaurechtsvertrag aus:
Fontaneallee 9 - Grundstücksgröße: 2.543 m² - Bebauung mit einem Einfamilienhaus und Nebengelass - Belastung des Grundstückes mit zwei Wegerechten für die Öffentlichkeit am Ufer und ander südlichen Grundstücksgrenze - Mindestgebot: 550.000,-€ - Erbbauzins: 5,5% vom Höchstgebot
Gebote sind schriftlich bis zum 30.05.2012 an die Gemeinde Zeuthen, Schillerstr. 1, 15738 Zeuthen zu richten. Auskünfte erhalten Sie unter Tel.: 033762/753566 oder krautz@zeuthen.de
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Immobilienangebote II
Die Gemeinde Zeuthen schreibt folgendes Grundstück zur Vergabe über einen Erbbaurechtsvertrag aus:
Grundstück am Zeuthener See, Dorfaue 1
Lage: - unmittelbare Nähe zum Zeuthener See mit Wasserblick - direkte Nachbarschaft zum Siegertplatz - Grundstücksgröße: ca. 1.058 m²
Erschließung: - die Dorfaue ist eine asphaltierte Anliegerstraße und Mischverkehrsfläche - alle Medien sind in der Straße vorhanden - Abwasserübergabeschacht ist auf dem Grundstück
Bauliche Nutzung: - derzeit ist das Grundstück unbebaut - gemäß § 34 BauGB und unter Berücksichtigung des städtebaulichen Rahmenplanes „Siegertplatz“ - ist eine Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss möglich - künftige Nutzung: reine Gastronomie
Verkehrswert und Vertrag: - Mindestgebot: 190.000,- € - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit einer Laufzeit von 50 Jahren - Erbbauzins: 5% im Jahr ausgehend vom Gebot
Einzureichende Unterlagen: - Nutzungs- und Gestaltungskonzept (verbale Beschreibung und Skizzen zum Lageplan und der Fassadengestaltung des Gebäudes) - zeitliche Realisierung des Vorhabens - Preisgebot
Bewerbungen sind bis zum 24.05.2012 an die Gemeinde Zeuthen, Schillerstr. 1, 15738 Zeuthen zu richten. Auskünfte erhalten Sie unter Tel.: 033762/753566 oder krautz@zeuthen.de
Die Entscheidung über den Zuschlag ist der Gemeindevertretung vorbehalten.
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