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Wahlen
Europawahl 2009
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Europawahl 2009 |
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WAHLBEKANNTMACHUNG |
- Am 07. 06. 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
- Die Gemeinde Zeuthen ist in folgende 10 Wahlbezirke eingeteilt:
- Wahlbezirk 0009: „Bayerisches Viertel“
Wahlraum: Kita Zeuthen, Heinrich-Heine-Str. 5
- Wahlbezirk 0010: „Seestraße“
Wahlraum: Kita Zeuthen, Maxim-Gorki-Str. 2
- Wahlbezirk 0011: „Zentrum“
Wahlraum: Mehrzweckraum der Mehrzweckhalle, Schulstr. 4
- Wahlbezirk 0012: „Hankels Ablage“
Wahlraum: Generationentreff, Forstweg 30
- Wahlbezirk 0013: „Heideberg“
Wahlraum: Grundschule am Wald, Haupteingang, Forstallee 66
- Wahlbezirk 0014: „Kienpfuhl“
Wahlraum: Grundschule am Wald, Eingang Sporthalle, Forstallee 66
- Wahlbezirk 0015: „Miersdorf“
Wahlraum: Jugendhaus, Dorfstr. 12
- Wahlbezirk 0016: „Falkenhorst“
Wahlraum: Bibliothek, Dorfstr. 22
- Wahlbezirk 0017: „Miersdorf/Zentrum“
Wahlraum: Kita Miersdorf, Dorfstr. 23
- Wahlbezirk 0018: „Hochland“
Wahlraum: Kita Miersdorf, Dorfstr. 4
In den Wahlbenachrichtigungen,
die den Wahlberechtigten in der Zeit von 03.05.2009 bis 17.05.25009 zugestellt worden sind, sind der
Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
- Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen
gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel
ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung
bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten
10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten
einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere
Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum
gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
- Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des
Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des
Wahlgeschäfts möglich ist.
- Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der
der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/ der kreisfreien Stadt
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen
amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief
mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so
rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am
Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
- Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte,
die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament
wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl
herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft;
der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Die Gemeindebehörde
Zeuthen, 20.04.2008 gez. Kubick
Bürgermeister
veröffentlicht am 29.04.2009 im Amtsblatt für die Gemeinde Zeuthen Nr. 4/2009
nach Anlage 23 (zu § 41 Abs. 1 Europawahlordnung)
Originaldokument als PDF |
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BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Europäischen Parlament am 07.Juni 2009 |
- Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament
für die Gemeinde/die Stadt Zeuthen
wird in der Zeit vom 18.05.2009 bis 20.05.2009
während der allgemeinen Dienstzeiten
Montag und Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
und am Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
im Nebengebäude des Rathauses Zeuthen, Zimmer N 1, Schillerstraße 1 in 15738 Zeuthen
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit
der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter
die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen
Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich
der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes
entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät
möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
- Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der o. a. Zeit vor der Wahl vom
18.05.2009 bis spätestens am 20.05.2009 bis 15.00 Uhr bei der Wahlbehörde Zeuthen, im Nebengebäude
des Rathauses Zeuthen, Schillerstr. 1 in 15738 Zeuthen Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
- Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 17.05.2009 eine
Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen
das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen
Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
- Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis der Gemeinde Zeuthen
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde Zeuthen
oder
durch Briefwahl
teilnehmen.
- Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis
bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs.2 der Europawahlordnung bis zum 17.05.2009
oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis
zum 20.05.2009 versäumt hat.
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17
Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach
§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach
§ 21 Abs. 1 der Europawahlordnung
entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss
des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 05. 06. 2009,
18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter
nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt
werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist,
kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c
angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr,stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,
dass er dazu berechtigt ist.
Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
- Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
– einen amtlichen Stimmzettel,
– einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
– einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
– ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung
zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und
die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor
Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person
auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an
die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich
von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen
Stelle abgegeben werden.
Die Gemeindebehörde
Zeuthen, 20.04.2008 gez. Kubick
Bürgermeister
veröffentlicht am 29.04.2009 im Amtsblatt für die Gemeinde Zeuthen Nr. 4/2009
G-012 EuW nach Anlage 5 (zu § 19 Abs. 1 Europawahlordnung)
Originaldokument als PDF |
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