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28.05.2025

1. Änderung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Zeuthen - 1. Änderung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Zeuthen

Gemäß § 87 Abs. 4  BbgBO kann die Gemeinde örtliche Bauvorschriften über notwendige Stellplätze erlassen. Am 12.10.2006 trat die Stellplatzsatzung der Gemeinde Zeuthen in Kraft.

Wesentliche Inhalte der ersten Änderung ist die Pflicht zur Herstellung einer ausreichenden Anzahl von Abstellplätzen für Fahrräder sowie die Einführung zusätzlichen Stellplätzen mit E-Ladesäulen bei bestimmten Vorhaben. 

Entsprechend § 87 Abs. 8 Satz 3 BbgBO liegt der Entwurf der Satzung in der Zeit

vom 28.05.2025 bis 30.06.2025

in der Gemeinde Zeuthen, Amt für Infrastruktur und Ordnung, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen in den Dienststunden (montags und mittwochs 9-12 und 13-15 Uhr, dienstags 9 12 und 13-18 Uhr, donnerstags 9 12 Uhr und 13–17 Uhr, freitags 9 12 Uhr). Weiterhin können die Dokumente unter folgenden Links heruntergeladen werden:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangabe eingeht, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung abgegeben werden. Weitere Informationen sind dem Formblatt "Informationen der Gemeinde Zeuthen zur Datenerhebung und  -verarbeitung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ zu entnehmen.

Zeuthen, 05.05.2025
gez. Martens
Bürgermeister