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15.12.2025

1. Änderung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Zeuthen - Öffentliche Auslegung

Gemäß § 87 Abs. 4 BbgBO kann die Gemeinde örtliche Bauvorschriften über notwendige Stellplätze erlassen.

Am 12.10.2006 trat die Stellplatzsatzung der Gemeinde Zeuthen in Kraft.

Wesentliche Inhalte der ersten Änderung sind die Pflicht zur Herstellung einer ausreichenden Anzahl von Abstellplätzen für Fahrräder sowie die Einführung zusätzlicher Stellplätze mit E-Ladesäulen bei bestimmten Vorhaben.

Der Entwurf der Satzung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 15.12.2025 bis 24.01.2026 unter nachfolgendem Link veröffentlicht

Zusätzlich werden die Planunterlagen innerhalb der genannten Frist im Geschäftsbereich Infrastruktur und Ordnung der Gemeinde Zeuthen, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen in den Dienststunden (montags und mittwochs 9–12 und 13–15 Uhr, dienstags 9–12 und 13–18 Uhr, donnerstags 9–12 und 13–15Uhr, freitags 9–12 Uhr) öffentlich ausgelegt.

In der Zeit vom 22.12.2025 bis zum 02.01.2026 ist das Rathaus geschlossen

Innerhalb der genannten Frist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung der Stellplatzsatzung abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an [E-Mail anzeigen] übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen innerhalb der genannten Frist aber auch schriftlich an die Gemeinde Zeuthen, Schillerstraße 1, 15738 Zeuthen übermittelt werden. Außerdem besteht innerhalb der genannten Frist und in den angegebenen Dienststunden im Geschäftsbereich
Infrastruktur und Ordnung der Gemeinde Zeuthen, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen die Möglichkeit, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift vorzubringen.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der angegebenen Beteiligungsfrist abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangabe eingeht, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung abgegeben werden. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationen der Gemeinde Zeuthen zur Datenerhebung und -verarbeitung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ zu entnehmen.