StartseiteAktuell / Alle Meldungen / 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001... 
15.12.2025

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 „Miersdorf-Süd“ Bekanntmachung des Einleitungbeschlusses und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Gemeindevertretung Zeuthen hat in ihrer Sitzung am 25.06.2024 die Einleitung des Planverfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 „Miersdorf-Süd“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Das Bebauungsplangebiet befindet sich im Südwesten des bebauten Gemeindegebietes in Miersdorf. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes betrifft am nördlichen Rand des Bebauungsplangebietes die Mitte des Dorfangers Miersdorf und umfasst das Flurstück 101 der Flur 7 der Gemarkung Miersdorf.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Anpassung der Festsetzungen in dem für das Ortsbild und die Nutzungsstruktur im Dorfzentrum Miersdorf wichtigen und derzeit unbebauten Bereich. Durch die Änderung der Festsetzungen soll eine adäquate Nutzung der Fläche bei Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der künftigen Bebauung zum Straßenraum der Dorfstraße ermöglicht werden und das Maß der baulichen Nutzung dafür auf ein verträgliches Maß abgestimmt werden. Vorgesehen sind unter anderem die Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche, u. a. zur Sicherung eines baulichen Abstandes zur Dorfstraße, die Reduzierung der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß von III auf II sowie die Reduzierung der Grundflächenzahl von 0,5 auf 0,4.

Das Verfahren wird unter Anwendung der Vorschriften des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer  Umweltprüfung durchgeführt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Zeit
vom 15.12.2025 bis 24.01.2026
im Geschäftsbereich Infrastruktur und Ordnung der Gemeinde Zeuthen, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen während der Dienststunden (montags und mittwochs 9–12 und 13–15 Uhr, dienstags 9–12 und 13–18 Uhr, donnerstags 9–12 und 13–15 Uhr, freitags 9–12 Uhr)  durchgeführt.

In der Zeit vom 22.12.2025 bis zum 02.01.2026 ist das Rathaus geschlossen.

Zusätzlich findet die Beteiligung durch Bereitstellung der Unterlagen unter folgendem Link innerhalb der angegebenen Frist statt.

Innerhalb der angegebenen Frist besteht die Möglichkeit sich anhand des Vorentwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes, Stand 12/2025 über die Ziele der Planung und deren Auswirkungen zu informieren, die Planung zu erörtern sowie sich zur Planung schriftlich per E-Mail an [E-Mail anzeigen] oder zur Niederschrift zu äußern. Die Äußerungen fließen nach Überprüfung in das weitere Planverfahren ein.

Hinweise zum Datenschutz bei Beteiligungen im Rahmen der Bauleitplanung können dem entsprechenden Informationsblatt der Gemeinde Zeuthen entnommen werden, das innerhalb der Beteiligungsfrist zur Einsicht mit bereitgestellt wird.