Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung ist durch das Brandenburgische Abfallgesetz (BbgAbfG) vom 20.05.1999 in der derzeit geltenden Fassung geregelt. Abfälle im Sinne des Gesetzes sind alle beweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Als Abfallentsorgungsträger in unserem Bereich ist der Südbrandenburgische Abfallzweckverband (SBAZV) zuständig, der in einem umfangreichen Hol- und Bringsystem die Abfallentsorgung durchführt. Näheres ist aus dem jedem Haushalt jährlich vom SBAZV zur Verfügung gestellten Abfallkalender und Informationsmaterial zu entnehmen.

Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück für die Entsorgung beim SBAZV anzumelden, dies gilt auch für Wochenendgrundstücke und Gewerbetreibende.

Zum Abfall gehören auch pflanzliche Abfälle aus Haushaltungen und Gärten (z. B. Grünabfälle, Laub, Heckenschnitt u. v .m.) Hier ist die Eigenkompostierung die beste Variante, da die Ausbringung des Kompostes im Garten zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit beiträgt und hilft, den Einsatz mineralischer Düngemittel zu reduzieren. Sollte die Eigenkompostierung nicht möglich oder erwünscht sein, so werden durch den Abfallzweckverband flächendeckende Holsysteme wie Laubsack- und Bündelsammlung angeboten. Weiterhin stehen auch private Kompostieranlagen, bei denen organische Abfälle angeliefert werden können, zur Verfügung.

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist gemäß der Abfall-, Kompost- und Verbrennungsverordnung (AbfKompVbrV) unzulässig.

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Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)

Der SBAZV ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Abfallentsorgung von Haushalten und Gewerbetreibenden im Landkreis Teltow-Fläming und im nördlichen Bereich des Landkreises Dahme-Spreewald.