Abwasser im Sinne des Gesetzes ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).
Abwässer dürfen nur in der in den o. g. Gesetzen vorgegebenen Art und Weise eingeleitet, also entsorgt werden. Die Aufgaben der Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser) obliegen in unserem Bereich dem Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), der diese Aufgaben gemeinsam mit der Dahme-Nuthe Wasser- Abwasserbetriebsgesellschaft mbH (DNWAB) wahrnimmt. Auch hier gilt: Jeder Grundstückseigentümer muss sein Grundstück bzw. einen diesbezüglichen Eigentumswechsel dem DNWAB melden. Dies gilt ebenfalls für Wochenendgrundstücke.
Eine illegale Entsorgung von Abwässern ist unzulässig. Hierzu zählen offenes Verrieseln oder Verkippen im Garten ebenso wie die Benutzung nicht zulässiger Abwassergruben, da es sich hierbei immer um eine indirekte und illegale Einleitung in das Grundwasser handelt. Die Beseitigung des Niederschlagswassers obliegt der Gemeinde Zeuthen. Die Grundstückseigentümer haben die Regelungen des BbgWG und des WHG einzuhalten.
Ansprechpartner für evtl. Fragen oder auch Hinweise zu illegaler Entsorgung von Abwässern: Landkreis Dahme-Spreewald / Untere Wasserbehörde
Für alle Fragen und Anliegen zur Abwasserentsorgung: DNWAB
Für technische Anfragen und Störmeldungen im Bereich Trinkwasser und Abwasser: Produktionsbereich in Eichwalde