Abwasser

Die Aufgaben der Wasserwirtschaft, wozu auch die Abwasserbeseitigung gehört, sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 12.11.1996 i. V. m. dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) vom 13.07.1994 in der jeweils geltenden Fassung geregelt.

Abwasser im Sinne des Gesetzes ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).

Abwässer dürfen nur in der in den o. g. Gesetzen vorgegebenen Art und Weise eingeleitet, also entsorgt werden. Die Aufgaben der Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser) obliegen in unserem Bereich dem Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), der diese Aufgaben gemeinsam mit der Dahme-Nuthe Wasser- Abwasserbetriebsgesellschaft mbH (DNWAB) wahrnimmt. Auch hier gilt: Jeder Grundstückseigentümer muss sein Grundstück bzw. einen diesbezüglichen Eigentumswechsel dem DNWAB melden. Dies gilt ebenfalls für Wochenendgrundstücke.

Eine illegale Entsorgung von Abwässern ist unzulässig. Hierzu zählen offenes Verrieseln oder Verkippen im Garten ebenso wie die Benutzung nicht zulässiger Abwassergruben, da es sich hierbei immer um eine indirekte und illegale Einleitung in das Grundwasser handelt. Die Beseitigung des Niederschlagswassers obliegt der Gemeinde Zeuthen. Die Grundstückseigentümer haben die Regelungen des BbgWG und des WHG einzuhalten.

Ansprechpartner für evtl. Fragen oder auch Hinweise zu illegaler Entsorgung von Abwässern: Landkreis Dahme-Spreewald / Untere Wasserbehörde

Für alle Fragen und Anliegen zur Abwasserentsorgung: DNWAB
 
Für technische Anfragen und Störmeldungen im Bereich Trinkwasser und Abwasser:  Produktionsbereich in Eichwalde

Einrichtung DNWAB Ansicht

Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH (DNWAB)

Die DNWAB ist eine kommunale Betriebsführungsgesellschaft mit rund
250 Beschäftigten südlich von Berlin, die mit wasserwirtschaftlichen Anlagen
von Zweckverbänden und Kommunen für ca. 230.000 Einwohner Trinkwasser
produziert, verteilt sowie Abwasser ableitet und behandelt. Namens und im
Auftrag der Gesellschafter und Mandanten, wie dem MAWV, werden kaufmännische
und technische Dienstleistungen realisiert.
24-Stunden-Bereitschaftsdienst 0800 88 070 88

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Untere Wasserbehörde

Das Wasserrecht umfasst die Vorschriften, die zur rechtlichen Ordnung des Wasserhaushalts erlassen sind. Es enthält Regeln für die Bewirtschaftung des in der Natur vorhandenen Wassers nach Menge und Güte. Seine Schwerpunkte sind der Schutz des Wassers vor Beeinträchtigungen, Regelungen über die Benutzungen der Gewässer sowie Vorkehrungen gegen Gefahren, die vom Wasser drohen. Die Hauptaufgabe der unteren Wasserbehörde ist der Schutz von Oberflächen- und Grundwasser. Diese wird mit der Durchführung wasserrechtlicher Verfahren erfüllt.