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28.05.2025

Änderung der Stellplatzablösesatzung der Gemeinde Zeuthen - Öffentliche Auslegung

Gemäß § 87 Abs. 4  BbgBO kann die Gemeinde örtliche Bauvorschriften über notwendige Stellplätze erlassen. Sie kann gemäß § 87 Abs. 4 Nr. 3 BbgBO dabei die Geldbeträge für die Ablösung notwendiger Stellplätze bestimmen.

Auf Grund der stark gestiegenen Baupreise und Bodenrichtwerten wird eine Änderung der Stellplatzablösesatzung geplant

Entsprechend § 87 Abs. 8 Satz 3 BbgBO liegt der Entwurf der Satzung in der Zeit

vom 28.05.2025 bis 30.06.2025

im Rathaus der Gemeinde Zeuthen, Amt für Infrastruktur und Ordnung, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen in den Dienststunden (montags und mittwochs 9-12 und 13-15 Uhr, dienstags 9 12 und 13-18 Uhr, donnerstags 9 12 Uhr und 13–17 Uhr, freitags 9 12 Uhr) öffentlich aus. Die Dokumente stehen unter nachfolgenden Links zum Download zur Verfügung. 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangabe eingeht, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung abgegeben werden. Weitere Informationen sind dem Formblatt "Informationen der Gemeinde Zeuthen zur Datenerhebung und  -verarbeitung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ zu entnehmen.

Zeuthen, 05.05.2025
gez. Martens
Bürgermeister