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An alle Fahrzeughalter und Parksünder

Mit der kalten Jahreszeit sind leider nicht die schlechten Angewohnheiten einiger KFZ-führer verschwunden.

Parkverhalten dieser wenigen Bürger, im Gemeindegebiet Zeuthen, lässt den Besuch einer Fahrschule kaum erahnen. Besonders betroffen sind in den Abend- und Nachtstunden die Grünflächen, welche durch den lang andauernden Winter bereits stark gelitten haben. Straßenbegleitgrün, Entwässerungsmulden, Rabatten und Grünbereiche dürfen ohne straßenverkehrsrechtliche Anordnung nicht als Parkfläche genutzt werden.

Das Gleiche gilt für aufgesetztes Parken (mit zwei Rädern auf dem Gehweg) und das Stehen entgegengesetzt der Fahrtrichtung. Ein solches Verhalten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Verwarngeld belegt werden kann. Parkflächenmarkierungen und Bordsteine (als Trennung von Gehwegs- und Fahrbahnbereich) sind ebenfalls wieder gut erkennbar und kontrollierbar. Die Großzügigkeit bei der Ahndung von Parkverstößen auf Grund des schlechten Wetters hat offensichtlich zu vermehrtem Fehlverhalten geführt.
Bitte achten Sie künftig auf die Ausschilderungen bzw. beachten Sie die Grundregel:
Wenn nichts anderes angeordnet ist, dann immer am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung parken!

In Folge der zahlreichen Parkverstöße werden die Kontrollen im ruhenden Verkehr demnächst wieder verstärkt in den Feierabendstunden und an den Wochenenden stattfinden.

Ordnungsamt
Gemeinde Zeuthen
Schillerstraße 57