Gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August die Schulpflicht.
Gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August die Schulpflicht.
Die Einschulungsfeier findet am Samstag, dem 03. September 2016 statt.
Der 1. Unterrichtstag des Schuljahres 2016/2017 ist der 05. September 2016.
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres gemäß § 37 Abs. 4 BbgSchulG in die Schule aufgenommen werden, wenn sie zweifelsfrei als schulreif anzusehen sind. In begründeten Ausnahmefällen gilt das auch für Kinder, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 01.August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden.
Sie werden hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der zuständigen Grundschule am Wald Zeuthen, Forstallee 66, im Schulbüro anzumelden und persönlich vorzustellen.
Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes (bzw. das Familienstammbuch), der Personalausweis der Eltern sowie die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsanalyse vorzulegen.
gez. C. Schleifring
Schulleiterin