Geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne dieser Vorschrift sind u. a. auch Einzelbäume, Baumgruppen, Hecken, sonstige Gehölze usw. Auf der Rechtsgrundlage des BbgNatSchG wurde in der Gemeinde Zeuthen zur Erhaltung der Bäume, Großsträucher und Hecken, zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf die geschützten Gehölze die Satzung zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern erlassen (-Baumschutzsatzung- vom 20.12.2007).
Baumfällungen und Baumschnitt dürfen außer an Obstbäumen nicht ohne Genehmigung vorgenommen werden. Gemäß BNatSCHG dürfen Baumfällungen sowie Baumschnitte in der Zeit vom 1.März bis 30. September nicht bzw. nur ausnahmsweise nach Genehmigung durchgeführt werden. Anfragen und Anträge auf Baumfällungen bzw. Baumschnitt sind schriftlich, formlos, mit Lageskizze und Begründung an die Gemeinde Zeuthen zu richten.