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12.03.2026

Bebauungsplan Nr. 115-3 "Zeuthener Winkel Mitte" 1. Änderung - Frühzeitige Beteiligung

Die Gemeindevertretung Zeuthen hat in ihrer Sitzung am 21.05.2024 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 115-3 " Zeuthener Winkel Mitte " aufzustellen. Die Gemeindevertretung Zeuthen beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 115-3 „Zeuthener Winkel Mitte“ für den Geltungsbereich gemäß u. s. Karte.

Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 115-3 „Zeuthener Winkel Mitte“:

Seit Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 115-3 „Zeuthener Winkel Mitte“ sind die diesen zugrundeliegenden Ansätzen des städtebaulichen Konzeptes weiterentwickelt und konkretisiert worden. Im Zuge dessen sind Änderungs- und Ergänzungserfordernisse des  aktuellen Bebauungsplanes aufgetreten, um die Umsetzung der Konzeptansätze zu  gewährleisten und langfristig planungsrechtlich zu sichern. So wurde festgestellt, dass zur  Realisierung des in einem Teilbereich entlang der Planstraße B vorgesehenen  interkommunalen Radweges eine Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche erforderlich ist. Die entlang der Planstraße zu pflanzenden Bäumen sollen darüber hinaus mit größerem Abstand zueinander angeordnet werden. Städtebaulichen, entwässerungstechnischen sowie naturschutzfachlichen Überlegungen wird hiermit Rechnung getragen. Weitere Anpassungsabsichten betreffen u.a. die zulässige Bauweise, die es im Sinne eines einheitlichen Siedlungsbildes zu bestimmen gilt, und ein neues Sondergebiet für eine zur Photovoltaikanlage gehörende Nahwärmeversorgungsanlage sowie die textliche Festsetzung einer außerschulischen Nutzung der Schulgebäude und der Sportanlagen auf der Gemeinbedarfsfläche.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Zeit
vom 12.03.2026 bis 27.03.2026
im Geschäftsbereich Infrastruktur und Ordnung der Gemeinde Zeuthen, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen während der Dienststunden (montags und mittwochs 9–12 und 13–15 Uhr, dienstags 9–12 und 13–18 Uhr, donnerstags 9–12 und 13–15 Uhr, freitags 9–12 Uhr) durchgeführt.

Zusätzlich findet die Beteiligung durch Bereitstellung der Unterlagen im Internet innerhalb der angegebenen Frist statt.

Innerhalb der angegebenen Frist besteht die Möglichkeit sich anhand des Vorentwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes BP 115-1 „Zeuthener Winkel Mitte“, Stand 2/2026 über die Ziele der Planung und deren Auswirkungen zu informieren, die Planung zu erörtern sowie sich zur Planung schriftlich per E-Mail an bauleitplanung@zeuthen.de oder zur Niederschrift zu äußern. Die Äußerungen fließen nach Überprüfung in das weitere Planverfahren ein.

Hinweise zum Datenschutz bei Beteiligungen im Rahmen der Bauleitplanung können dem entsprechenden Informationsblatt der Gemeinde Zeuthen entnommen werden, dass innerhalb der Beteiligungsfrist zur Einsicht mit bereitgestellt wird.

Karte mit Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 115-3 „Zeuthener Winkel Mitte“.png