Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 115-3 „Zeuthener Winkel Mitte“:
Seit Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 115-3 „Zeuthener Winkel Mitte“ sind die diesen zugrundeliegenden Ansätzen des städtebaulichen Konzeptes weiterentwickelt und konkretisiert worden. Im Zuge dessen sind Änderungs- und Ergänzungserfordernisse des aktuellen Bebauungsplanes aufgetreten, um die Umsetzung der Konzeptansätze zu gewährleisten und langfristig planungsrechtlich zu sichern. So wurde festgestellt, dass zur Realisierung des in einem Teilbereich entlang der Planstraße B vorgesehenen interkommunalen Radweges eine Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche erforderlich ist. Die entlang der Planstraße zu pflanzenden Bäumen sollen darüber hinaus mit größerem Abstand zueinander angeordnet werden. Städtebaulichen, entwässerungstechnischen sowie naturschutzfachlichen Überlegungen wird hiermit Rechnung getragen. Weitere Anpassungsabsichten betreffen u.a. die zulässige Bauweise, die es im Sinne eines einheitlichen Siedlungsbildes zu bestimmen gilt, und ein neues Sondergebiet für eine zur Photovoltaikanlage gehörende Nahwärmeversorgungsanlage sowie die textliche Festsetzung einer außerschulischen Nutzung der Schulgebäude und der Sportanlagen auf der Gemeinbedarfsfläche.

