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Bekanntmachung einer erneuten öffentlichen Auslegung

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 138 "Grundschule am Wald" und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Die Gemeinde Zeuthen stellt den Bebauungsplan Nr. 138 "Grundschule am Wald" auf und ändert im Parallelverfahren den Flächennutzungsplan. Das Plangebiet befindet sich südwestlich des Zentrums von Zeuthen zwischen der Forstallee bzw. dem Forstweg und der Miersdorfer Chaussee. Der überwiegende Teil des Plangebietes ist bereits durch die Grundschule am Wald bebaut. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 89, 93, 100 (teilweise) und 104 der Flur 14 der Gemarkung Zeuthen.

Planungsziel des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren ist die Sicherung des Standortes der Grundschule am Wald als Gemeinbedarfsfläche einschließlich der erforderlichen Erweiterung in östliche Richtung auf bisheriger Waldfläche.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 138 "Grundschule am Wald" (Stand 12/2020) sowie der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Entwurfsbegründungen sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 05.01.2021 bis 22.01.2021

in der Nebenstelle des Rathauses der Gemeinde Zeuthen, Amt für Bauen und Ortsentwicklung, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen in den Dienststunden (montags und mittwochs 9-12 und 13-15 Uhr, dienstags 9 12 und 13-18 Uhr, donnerstags 9 12 Uhr und 13–17 Uhr, freitags 9 12 Uhr) öffentlich aus.

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor und enthalten folgende umweltbezogene Informationen:

  • Faunagutachten (Natur+Text GmbH, September 2020): Erfassung und Bewertung geschützter Tierarten und deren Lebensstätten im Plangebiet
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Natur+Text GmbH, September 2020): Bewertung der Auswirkungen der Planung auf geschützte Arten und Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation, Schwerpunkt: Brutvögel und Fledermäuse
  • Stellungnahmen des Landesbetriebes Forst, Untere Forstbehörde (27.11.2019 und 06.07.2020) zur Waldumwandlung und zu den dafür erforderlichen Kompensationsmaßnahmen
  • Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt (22.11.2019 und 02.11.2020) zu den Voraussetzungen verkehrs- und gewerbebedingter Lärmemissionen im direkten Umfeld des Plangebietes sowie zu Belangen des vorbeugenden Immissionsschutzes
  • Stellungnahmen des Landkreises Dahme-Spreewald (13.11.2019 und 29.10.2020) mit Forderungen zur Ermittlung der Betroffenheit geschützter Arten (Untere Naturschutzbehörde), mit Hinweisen zur Lage des Plangebietes in einer Grundwasserschadstofffahne mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (Untere Wasserbehörde und Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde) zur Notwendigkeit, eine eventuell erforderliche Ausnahmegenehmigung gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG betreffend Reviere geschützteer Brutvögel bei der Unteren Naturschutzbehörde abzufragen

Diese Unterlagen werden ebenfalls öffentlich ausgelegt.

Innerhalb der genannten Frist können die genannten Unterlagen gem. § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Gemeinde Zeuthen eingesehen werden. Außerdem können die Unterlagen während der genannten Frist über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg zur kommunalen Bauleitplanung über den Link https://www.uvp-verbund.de/bb und dort über "Bauleitplanung" und weiter über die Eingabe des Gemeindenamens "Zeuthen" erreicht werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 138 "Grundschule am Wald" (Stand 09/2020) sowie zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den gegenüber dem Entwurf 09/2020 geänderten Teilen abgegeben werden können.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BDSchG). Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangabe eingeht, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung abgegeben werden. Weitere Informationen sind dem Formblatt "Informationen der Gemeinde Zeuthen zur Datenerhebung und  verarbeitung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Beteiligungen im Rahmen der Bauleitplanung gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB)" zu entnehmen, welches Bestandteil der auszulegenden Unterlagen ist.