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Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Vorhaben „L 401 in der Ortsdurchfahrt Zeuthen“

Im weiteren Verlauf des Anhörungsverfahrens zu der oben angeführten Baumaßnahme wird ein Erörterungstermin über die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen durchgeführt.
Die Erörterung findet statt am:
  • 10. November 2020 (Träger öffentlicher Belange)
  • 11. und 12. November 2020 (private Einwender)
jeweils 10 Uhr im Volkshaus Wildau, Karl-Marx-Straße 36

Für den 10. November 2020 ist die Erörterung der Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Am 11. und 12. November 2020 folgt die Erörterung der privaten Einwender.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt.

Bei gleichlautenden Einwendungen und bei inhaltlich übereinstimmenden Einwendungen bitten wir die Beteiligten darum, einen Vertreter für die Vertretung dieser Interessen im Termin zu bestimmen.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 21, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten) zu geben.

Die privaten Einwender erhalten eine separate Einladung.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch einen Verzicht auf die Teilnahme am Erörterungstermin keine Nachteile entstehen. Maßgeblich für die Rechtsposition ist die schriftlich erhobene Einwendung.

Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

Wegen der Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins wird eine Eingangskontrolle durchgeführt. Die Teilnahmeberechtigung ist durch Vorlage der den Einwendern übersandten Einladung in Verbindung mit dem Personalausweis oder in anderer geeigneter Weise nachzuweisen.

Zum Schutz der Teilnehmer am Erörterungstermin vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) bitten wir um Einhaltung der allgemeinen Hygieneempfehlungen und Abstandsregeln des Robert-Koch-Institutes und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auch im Internet unter
https://LBV.brandenburg.de  Aufgaben → Planfeststellung → Erörterungstermine einsehbar.

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: [E-Mail anzeigen], Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Landesbetrieb für Straßenwesen Brandenburg als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).