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03.05.2023

Bekanntmachung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch): Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 142 "Dorfstraße 8-11§ und 5. Änderung des FNP im Parallelverfahren

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 142 „Dorfstraße 8-11“ und der 5. Änderung des FNP der Gemeinde Zeuthen und der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zeuthen hat in ihrer Sitzung am 22.06.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 142 „Dorfstraße 8-11“ sowie im Parallelverfahren die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Zeuthen aufzustellen.

Auf ihrer Sitzung am 14.02.2023 hat die Gemeindevertretung Zeuthen mit Beschluss Nr. 009/23 beschlossen, dass die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 142 und der 5. Änderung des FNP frühzeitig am Verfahren beteiligt werden.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1,111,112,131 und eine Teilfläche von 13 der Gemarkung Miersdorf, Flur 7. Die Gesamtfläche beträgt ungefähr 1,78 ha.

Planungsziel ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen EDEKA-Markt mit Wohn- und Büronutzung, Tiefgarage einschließlich der notwendigen Erschließung und Parkplätzen sowie für die Sicherung von Grünflächen zu ermöglichen. 
Das Plangebiet erstreckt sich an der Dorfstraße im Zentrum von Miersdorf, an der L402.
Es wird ein EDEKA-Markt mit eingegliedertem Cafe gebaut, auf den mittels 2 Geschossen eine Wohn- und Büronutzung gegeben ist.
Es wird ein Sondergebiet festgesetzt.

Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten, ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können im Amt für Bauen und Ortsentwicklung der Gemeinde Zeuthen folgende Unterlagen eingesehen werden:
  • Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP)Nr. 142 „Dorfstraße 8-11“
  • Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP)Nr. 142 „Dorfstraße 8-11“
  • Begründung des vBP Nr. 142 „Dorfstraße 8-11“
  • 5.Änderung des FNP der Gemeinde Zeuthen Vorentwurf
  • Begründung zur 5.Änderung des FNP der Gemeinde Zeuthen Vorentwurf
  • Ersteinschätzung der realen Vegetation und Ermittlung der Biotoptypen, Potentialabschätzung Fauna
Die Unterlagen werden in der Zeit vom
11.05.2023 bis einschließlich 14.06.2023
während folgender Zeiten im Amt für Ortsentwicklung/Bauamt, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
  • Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr 
  • Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr 
  • Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr 
  • Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr 
  • Freitag  09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen zusätzlich über die Internetseite der Gemeinde Zeuthen unter www.zeuthen.de veröffentlicht.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, schriftlich per E-Mail an die E-Adresse [E-Mail anzeigen] oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen fließen nach Überprüfung in das weitere Planverfahren ein.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangabe eingeht, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Überprüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt: „Informationen der Gemeinde Zeuthen zur Datenerhebung und –verarbeitung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB)“ zu entnehmen, welcher Bestandteil der auszulegenden Unterlagen ist.