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Bekanntmachung zur automatisierten Erteilung von Melderegisterauskünften nach § 32a Abs. 2 BbgMeldeG

Die Gemeinde Eichwalde wird für das Einwohnermeldeamt als gemeinsame Meldebehörde für die Gemeinden Eichwalde, Schulzendorf und Zeuthen ab dem 15. April 2015 ein Möglichkeit schaffen, einfache Melderegisterauskünfte mittels automatisiertem Abruf über das Internet zu erteilen.

Wenn Sie nicht möchten, dass über Ihre Daten in dieser Form Auskünfte erteilt werden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.

Nutzen Sie dazu das auf der Internetseite der Gemeinde Eichwalde http://www.eichwalde.de hinterlegte Widerspruchsformular (Formularserver → Einwohnermeldeamt → Einrichtung einer Übermittlungssperre) oder widersprechen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt.

Eichwalde, 24.02.2015
gez. Bernd Speer
Bürgermeister