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Beschlüsse Fortsetzung der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Zeuthen vom 23.11.2021 vom 30.11.2021

Beschluss-Nr.: BV-064/2021: 2. Änderung der Kita-Beitrags-Satzung (Textteil)

Die Gemeindevertretung Zeuthen beschließt die 2. Änderung zur Satzung zur Festsetzung und Erhebung von Elternbeiträgen für die Vorhaltung und Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in Einrichtungen der Gemeinde Zeuthen und in anderen bedarfserfüllenden Angeboten - Kitabeitragssatzung- vom 19.12.2018.

Beschluss-Nr.: BV-065/2021: 1. Änderung der Ferienhort-Satzung

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der „Satzung zur Erhebung und Festsetzung von Elternbeiträgen für die Ferienbetreuung im Hort der Grundschule am Wald Zeuthen -Ferienhortsatzung-.

Beschluss-Nr.: BV-068/2021: 5. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des MAWV (DS- 04/29/21)

Der Bürgermeister der Gemeinde Zeuthen wird beauftragt, der 5. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) zuzustimmen.

Beschluss-Nr.: BV-069/2021: 4. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung des MAWV (DS-04/30/21)

Der Bürgermeister der Gemeinde Zeuthen wird beauftragt, der 4. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) zuzustimmen.

Beschluss-Nr.: BV-067/2021: Sichere Kreuzung Schiller-/Heinrich-Heine-Straße für Fußgänger und Radfahrer

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister für den Kreuzungsbereich Schillerstraße/Heinrich-Heine-Straße/Maxim-Gorki-Straße/Schulstraße Vorschläge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer zu unterbreiten und deren Realisierungschancen (Kosten, Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde, etc.) darzulegen.

Beschluss-Nr.: BV-074/2021: Förderantrag für vier weitere Ladesäulen in 2021

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, noch im Jahr 2021 einen Förderantrag für vier weitere Ladesäulen zu stellen, sofern die Maßnahme aus Mitteln des Haushalts 2021 finanziert werden kann.

Die Maßnahme wird nur dann umgesetzt, wenn diese zu mindestens 80% gefördert wird.

Die Ladesäulen sollen nur dann errichtet werden, wenn diese durch einen externen Betreiber für die Gemeinde kostenneutral betrieben werden.