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Beschlüsse Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Zeuthen vom 23.11.2021

Beschluss-Nr.: BV-072/2021: Zulässigkeit des Einwohnerantrages zur Schillerstraße

Die Gemeindevertretung Zeuthen beschließt, dass der mit Datum 08.11.2021 eingereichte Einwohnerantrag: „Keine Asphaltierung der Schillerstraße: Zeuthens Ortsbild bewahren, Bäume schützen, Verkehr bedarfsgerecht steuern" zulässig ist.

Beschluss-Nr.: BV-073/2021: Entscheidung zum Einwohnerantrag zur Schillerstraße

Die Gemeindevertretung von Zeuthen möge beschließen:
  • Darauf hinzuwirken, dass der südliche Teil der Schillerstraße zeitnah und dauerhaft als Tempo 30 Zone ausgewiesen wird.
  • Ein langfristiges Verkehrskonzept für Zeuthen unter Einbeziehung der Einwohner zu erstellen, dass die zu erwartende Ortsentwicklung und sich verändernde Mobilität angemessen berücksichtigt.

Beschluss-Nr.: BV-070/2021: Weiteres Vorgehen - Schillerstrasse

Die Gemeindevertretung Zeuthen beschließt:
  1. Für die Baumaßnahme Ausbau der Schillerstraße wird ein Konzept angestrebt, dass, unter Einbeziehung der Optik des bestehenden Kopfsteinpflasters, eine bestmögliche Lösung zwischen Lärmreduzierung, Verkehrsfluss, Barrierefreiheit und Radwegen sowie dem Erhalt des Ortsbilds und damit des Denkmalschutzes darstellt. Hierbei ist es das Ziel, Bestandteile des bestehenden Kopfsteinpflasters in die Erneuerung der Straße einzubinden (z. B. beim Bau einer Verkehrsinsel oder Parktaschen). Der Schutz und Erhalt der Straßenbäume bzw. der Allee ist bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme zu gewährleisten. Gleichzeitig soll die Zahl der Alleebäume, die gefällt werden müssen, auf ein absolutes Minimum reduziert werden.
  2. In die konkrete Ausgestaltung der Baumaßnahme werden die Bürgerinnen und Bürger einbezogen, eine Beschlussvorlage wird für das 2. Quartal 2022 angestrebt.

Beschluss-Nr.: BV-030/2021: 4. Änderungssatzung der Allgemeinen Straßenbaubeitragssatzung

Die Gemeindevertretung Zeuthen beschließt die 4. Änderungssatzung der Allgemeinen Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Zeuthen.

Beschluss-Nr.: BV-058/2021: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 118-2 "Heinrich-Heine-Straße II"

Die Gemeindevertretung Zeuthen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 118-2 „Heinrich-Heine-Straße II“ für den Geltungsbereich gemäß Anlage 1. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/14, 4/15, 4/18, 4/40, 4/41, 250 teilweise aus der Gemarkung Zeuthen, Flur 7, die Fläche des Plangebiets beträgt ungefähr 0,56 ha. Das Plangebiet befindet sich im Norden der Gemeinde östlich der Bahn und nahe dem Zeuthener See. Erschlossen wird das Gebiet durch die Heinrich-Heine-Straße. Es ist Bestandteil des Siedlungsbereichs und teilweise bebaut. Das Plangebiet grenzt südwestlich an den Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 118.
Das Aufstellungsverfahren wird unter Anwendung der Vorschriften des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer formalen Umweltprüfung durchgeführt. Die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Dessen ungeachtet werden die Umweltbelange mit einer dem Umweltbericht entsprechenden Untersuchungstiefe betrachtet.