Beschluss-Nr.: BV-061/2021: Zweite Grundschule für Zeuthen
Die Gemeindevertretung Zeuthen beschließt:
- Die Errichtung einer zweiten Grundschule ist zur Entlastung der bestehenden Grundschulkapazitäten zwingend erforderlich.
- Die geäußerten Einwände der Einwohner und des zuständigen Beirates der Gemeinde, insbesondere in der Versammlung vom 29.09.2021 werden ernst genommen. Aus diesem Grund wird der Bürgermeister damit beauftragt, eine erneute Machbarkeitsuntersuchung (integriert mit der Bewertung von Risikofaktoren) der Grundschulstandorte ausschließlich östlich der Bahnseite vorzunehmen. Hierbei werden die Standorte insbesondere auf die Eingriffsintensität in Natur und Umwelt, überprüft. Bei der Errichtung einer zweiten Grundschule soll diese Eingriffsintensität so gering wie möglich gehalten werden.
- Bürger haben die Möglichkeit, bis einschließlich 19. November 2021 der Gemeindeverwaltung unter gemeinde@zeuthen.de weitere – bisher nicht geprüfte – Standorte östlich der Bahnseite zu benennen.
- Über Ergebnisse oder Zwischenstände der vorgesehenen Prüfungen ist seitens der Verwaltung bis zur Dezember-Sitzung 2021 der Gemeindevertretung zu berichten. Ferner wird die Verwaltung für die Dezember-Sitzung eine diesbezügliche Beschlussvorlage vorbereiten. Dabei soll sichergestellt werden, dass es zu keinen Verzögerungen im Ablauf zur Errichtung einer zweiten Grundschule kommt.