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29.01.2024

Beseitigung von Fahrbahnschäden auf dem Adlergestell

Bezirksamt muss dringend Fahrbahnschäden auf dem Adlergestell beseitigen – Vollsperrung ab der Woche vom 12. Februar 2024 (7. Kalenderwoche)

Das Straßen- und Grünflächenamt muss in der Woche ab dem 12. Februar 2024 (7. Kalenderwoche) die Fahrbahn des Adlergestells auf einem drei Kilometer langen Abschnitt zwischen Rabindranath-Tagore-Straße (Grünau) bis Schappachstraße (Karolinenhof) instand setzen. Die Maßnahme auf dieser wichtigen Verkehrsverbindung zwischen Berlin und Brandenburg ist aufgrund einer Vielzahl von Schäden, die durch den Frost-Tau-Wechsel entstanden sind (Schlaglöcher), unaufschiebbar. Bereits vor Kurzem musste die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt des Adlergestells aus Verkehrssicherheitsgründen auf Tempo 30 reduziert werden.

Aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite (6,50 m) ist es nicht möglich, während der Baumaßnahme eine Fahrspur aufrechtzuerhalten. Aus Arbeitsschutzgründen und bautechnischen Notwendigkeiten kann nur unter Vollsperrung der Fahrbahn, d. h. Sperrung beider Fahrtrichtungen, gebaut werden. Während der Bauzeit ist eine großräumige Umfahrung über die Umlandgemeinden des Landes Brandenburg erforderlich. Entsprechende Hinweistafeln zur Verkehrsführung bzw. Umfahrungsmöglichkeiten werden aufgestellt.

Die Dauer der Baumaßnahme ist abhängig von den Witterungsverhältnissen. Aktuell wird von etwa drei Wochen Bauzeit ausgegangen. Der Nachtbus der BVG kann für die Dauer der Bauarbeiten ebenfalls nicht auf dem Adlergestell verkehren. Weitere Hinweise zum Fahrbetrieb wird die BVG gegebenenfalls auf ihren eigenen Informationskanälen bekannt geben. Der Rad- und Fußverkehr ist nicht beeinträchtigt.

Die Durchfahrt für Not- und Einsatzfahrzeuge ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet.