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22.07.2026

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 115-3 "Zeuthener Winkel Mitte" gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Zeuthen ändert den Bebauungsplan Nr. 115-3 "Zeuthener Winkel Mitte".

Das Bebauungsplangebiet befindet sich im Norden des Gemeindegebietes angrenzend an die Gemeinde Eichwalde. 

Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 115-3 „Zeuthener Winkel Mitte“:

Seit Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 115-3 „Zeuthener Winkel Mitte“ sind die diesen zugrundeliegenden Ansätzen des städtebaulichen Konzeptes weiterentwickelt und konkretisiert worden. Im Zuge dessen sind Änderungs- und Ergänzungserfordernisse des aktuellen Bebau-ungsplanes aufgetreten, um die Umsetzung der Konzeptansätze zu gewährleisten und langfristig planungsrechtlich zu sichern. So wurde festgestellt, dass zur Realisierung des in einem Teil-bereich entlang der Planstraße B vorgesehenen interkommunalen Radweges eine Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche erforderlich ist. Die entlang der Planstraße zu pflanzenden Bäumen sollen darüber hinaus mit größerem Abstand zueinander angeordnet werden. Städtebaulichen, entwässerungstechnischen sowie naturschutzfachlichen Überlegungen wird hiermit Rechnung getragen. Weitere Anpassungsabsichten betreffen u.a. die zulässige Bauweise, die es im Sinne eines einheitlichen Siedlungsbildes zu bestimmen gilt, und ein neues Sondergebiet für eine zur Photovoltaikanlage gehörende Nahwärmeversorgungsanlage sowie die textliche Festsetzung einer außerschulischen Nutzung der Schulgebäude und der Sportanlagen auf der Gemeinbedarfsfläche.

Der Entwurf 03.07. 2026 der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sowie der Umweltbericht werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 22.07. bis 21.08.2026 unter folgendem Link veröffentlicht

Zusätzlich werden die Planunterlagen innerhalb der genannten Frist im Geschäftsbereich Infrastruktur und Ordnung der Gemeinde Zeuthen, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen zu den Dienstzeiten sowie nach Terminvereinbarung öffentlich ausgelegt.

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen in Form des Umweltberichtes (Teil der Begründung), des artenschutz-rechtlichen Fachbeitrages sowie der Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonsti-gen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vor, werden veröffentlicht bzw. ausgelegt und enthalten folgende umweltbezogene Informationen:

Stellungnahmen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes

Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung:
verkehrlichen Auswirkungen der Planung und Belastung der Hauptverkehrsstraßen, Lichtimmissionen, Auswirkungen auf Erholungsfunktion und wohnungsnahe Erholung

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Vorhandene Biotoptypen, Vorkommen geschützter Arten und Auswirkungen der Planung auf diese, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen sowie zu Artenschutz, Kompensation und Schutzmaßnahmen, Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG

Schutzgut Fläche, Boden/Altlasten:
Flächeninanspruchnahme unbebauter Flächen, Bodenfunktionen und -belastungen

Schutzgut Wasser:
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt (Wasserspeicherfunktion des Bodens, Grundwasserqualität) und Regenwasserversickerung

Schutzgut Klima/Luft:
Aussagen zu Einflüssen auf lokalklimatische Funktionen, Kaltluftentstehung und klimatischer Ausgleichsfunktion sowie zu Niederschlagsmengen

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild:
Aussagen zu Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild

Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter:
Keine Denkmale und Bodendenkmale im Plangebiet, Hinweise Bodendenkmalpflege

Eingriff in Natur und Landschaft:
Untersuchungen, Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt; Fläche, Boden/Altlasten; Wasser; Klima/Luft; Orts- und Landschaftsbild; Mensch, Gesundheit und Bevölkerung; Kulturgüter und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechsel-wirkungen; Bilanzierung des Eingriffs und der veränderten Eingriffs-Ausgleichsbilanz infolge der Planänderung unter Berücksichtigung bestehender Baurechte; Aussagen zu Umfang der Ver-siegelung, zu Festsetzung und Darstellung von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen

Innerhalb der genannten Frist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Entwurf 03.07.2026 der 1. Änderung des Bebauungsplanes abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an [E-Mail anzeigen] übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen innerhalb der genannten Frist aber auch schriftlich an die Gemeinde Zeuthen, Schillerstraße 1, 15738 Zeuthen übermittelt werden. Außerdem besteht innerhalb der genannten Frist und in den angegebenen Uhrzeiten im Geschäftsbereich Infrastruktur und Ordnung der Gemeinde Zeuthen, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen die Möglichkeit, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift vorzubringen.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der angegebenen Beteiligungsfrist abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.