Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 "Miersdorf-Süd" gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeinde Zeuthen ändert den Bebauungsplan Nr. 001 "Miersdorf-Süd" (4. Änderung).
Das Bebauungsplangebiet befindet sich im Südwesten des bebauten Gemeindegebietes in Miersdorf. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes betrifft am nördlichen Rand des Bebauungs-plangebietes die Mitte des Dorfangers Miersdorf und umfasst das Flurstück 101 der Flur 7 der Gemarkung Miersdorf (Dorfstraße 35) östlich benachbart zum Grundstück der Kirche Miersdorf.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Anpassung der Festsetzungen in dem für das Ortsbild und die Nutzungsstruktur im Dorfzentrum Miersdorf wichtigen und derzeit unbebauten Bereich.
Das Aufstellungsverfahren wird unter Anwendung der Vorschriften des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Zusätzlich werden die Planunterlagen innerhalb der genannten Frist im Geschäftsbereich Infrastruktur und Ordnung der Gemeinde Zeuthen, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor, werden veröffentlicht bzw. ausgelegt und enthalten folgende umweltbezogene Informationen:
Stellungnahmen zum Vorentwurf 12/2025 der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Landesumweltamt Brandenburg: Hinweis auf Lage des räumlichen Geltungsbereiches der 4. Änderung im Einwirkungsbereich von Verkehrslärmimmissionen der Landesstraße L402 und die entsprechende Erforderlichkeit der verbal-argumentativen Beurteilung dieser Immissionen auf das Mischgebiet in der Begründung.
Landkreis Dahme-Spreewald (untere Naturschutzbehörde, untere Wasserbehörde, untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, untere Denkmalschutzbehörde): Hinweise auf die gesetzlichen und fachlichen Anforderungen des Arten- und Baumschutzes, auf die Erforderlichkeit von Aussagen und ggf. Festsetzungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung, auf die Nichtbetroffenheit durch altlastverdächtige Flächen oder durch einen Altstandort sowie auf den Umgebungsschutz des Einzeldenkmals „Dorfkirche“ Miersdorf.
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (anonymisiert): Hinweise auf die Folgen einer künftigen baulichen Nutzung in Bezug auf eine sich verschlechternde Luftreinhaltung, eine weitere Hitzebildung, eine potenzielle Grundwasserabsenkung, auf die Folgen wegen fehlender naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen sowie auf eine angeblich fehlende Umweltprüfung. | Hinweise auf die aktuell hohe biologische Vielfalt der Ruderalfläche durch Nutzung von Pflanzen und Tieren, auf den Verzicht der Umweltprüfung, auf den absehbaren Verlust der natürlichen Bodenfunktion, auf Folgen der angeblichen Ableitung von Niederschlagswasser mit Folgen für den vorhandenen Baumbestand, auf Minderung der Luftqualität und Verschlechterung des Mikroklimas durch Umsetzung des Bebauungsplans.
Innerhalb der genannten Frist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Entwurf 12/2025 der 4. Änderung des Bebauungsplanes abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an [E-Mail anzeigen] übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen innerhalb der genannten Frist aber auch schriftlich an die Gemeinde Zeuthen, Schillerstraße 1, 15738 Zeuthen übermittelt werden.
Außerdem besteht innerhalb der genannten Frist und in den angegebenen Uhrzeiten im Geschäftsbereich Infrastruktur und Ordnung der Gemeinde Zeuthen, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen die Möglichkeit, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift vorzubringen.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der angegebenen Beteiligungsfrist abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.