StartseiteAktuell / Alle Meldungen / Brandenburger Volksinitiativen sammeln... 

Brandenburger Volksinitiativen sammeln Unterschriften gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn – ab sofort auch im Rathaus Zeuthen

Die Gemeinde Zeuthen unterstützt die Volksinitiative der Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld sowie der Bürgerinitiativen des Flughafenumfelds.

Die Zeuthener Bürgerinnen und Bürger können ihre Unterschrift gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin- Brandenburg BER im Rathaus Zeuthen abgeben.

Mit ihrer Unterschrift auf den Unterschriftenlisten, die auch im Sekretariat des Rathauses ausliegen, erklären Sie folgendes:

Der Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg BER in Schönefeld darf nicht über den im Planfeststellungsbeschluss gebilligten Umfang hinaus erweitert werden.

I.

§ 19 Abs. 11 des Gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms der Länder Berlin und Brandenburg (Landesentwicklungsprogramm – LEPro) in der Fassung vom01.11.2003 einschließlich der Änderungen vom 10.10.2007wird um folgende Sätze ergänzt:
  1. Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/oder Landebahnen haben.
  2. Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360.000 Flugbewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.

II.

Die Regierung des Landes Brandenburg wird auf gefordert, den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) in der Fassung vom 30.05.2006 um folgendes Ziel und folgenden Grundsatz der Raumordnung zu ergänzen:
„Z16 Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/ oder Landebahnen haben.
G17 Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360.000 Flugbewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.“

III.

Falls das Land Berlin seine Mitwirkung an den in Nr. I. und II. vom Land Brandenburg beabsichtigten Ergänzungen des § 19 Abs. 11 LEPro und des LEP FS verweigert, wird das Land Brandenburg den „Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag)“ gemäß dessen Art. 24 kündigen. Die Regierung des Landes Brandenburg ist berechtigt, einen neuen Landesplanungsvertrag mit dem Land Berlin nur unter Ausklammerung des Verkehrsflughafens Berlin- Brandenburg BER abzuschließen.“

Die Unterschriften können an den Sprechtagen der Gemeindeverwaltung Zeuthen im Bürgerempfang abgegeben werden:
  • Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr,
  • Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr