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COVID-19: 7-Tage-Inzidenz liegt in Dahme-Spreewald über 500

Bekanntgabe von erweiterten Testpflichten für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen ab 15. November | Impfstationen im Norden und Süden nehmen nächste Woche Arbeit auf | mobiles Impfen wird geprüft

Im Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle der COVID-19-Infektionen innerhalb der letzten 24 Stunden um 87 erhöht. Die heutige 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Kreis bei 508,9. Labordiagnostisch bestätigt wurden seit Ausbruch der Pandemie bisher insgesamt 9.344 Corona-Infektionen (kumuliert). Es sind bisher 260 (+ 1) im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus stehende Todesfälle zu beklagen. Derzeit sind im Landkreis 17 Personen mit einer COVID-19-Infektion in stationärer Behandlung und davon 6 Personen in intensivmedizinischer Behandlung (davon 3 nicht-invasiv beatmet und 3 invasiv beatmet).

Öffentliche Bekanntmachung über die Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 100

Laut Veröffentlichung des Robert Koch-Institut im Internet unter http://www.rki.de/inzidenzen lag im Landkreis Dahme-Spreewald der Inzidenzwert in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ mehr als 100 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus für drei Tage ununterbrochen vor. Damit gelten im Landkreis Dahme-Spreewald gemäß § 23 Abs. 6 der SARS-CoV-2-EindV ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe, also ab dem 16.11.2021 veränderte, Corona-Maßnahmen entsprechend der genannten Eindämmungsverordnung.

Ab dem Tag nach der Bekanntgabe, also ab dem 16.11.2021, gilt insbesondere für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- Sozialwesens im Sinne des § 23 Abs. 1 der SARS-CoV-2-EindV, mit Ausnahme von Krankenhäusern, die Testpflicht an jedem Tag, an dem die oder der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist.

Das gilt im Landkreis Dahme-Spreewald:

2G-Regelung (geimpft und genesen) ausgeweitet: Zum Beispiel der Besuch von Gaststätten, Theatern, Kinos, Spielbanken, Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren, Diskotheken, Clubs, Festivals und Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter landesweit nur noch Geimpften und Genesenen möglich. Auch für Beherbergungen, Reisebusreisen und Stadtrundfahrten gilt dann grundsätzlich: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren. Ausnahmen bei 2G gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren und für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (Attestpflicht): mit einem negativen Testnachweis dürfen auch sie bei 2G rein; die ungeimpften Erwachsenen müssen dann aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.

Neu ist außerdem, dass die 3G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete sowie Kinder unter 6 Jahren) jetzt auch für körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseur-Dienstleistungen gilt; davon ausgenommen sind medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen.

Mit der neuen Eindämmungsverordnung gilt zudem die Maskenpflicht im Unterricht wieder für alle Schülerinnen und Schüler. Sie müssen sich auch häufiger pro Woche testen: dreimal statt wie bisher zweimal. Wie bisher reicht hier als Nachweis auch eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Selbsttests aus.

Neu ist die Maskenpflicht im Hort: In den Innenbereichen von Horteinrichtungen besteht nun für alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-,
Bewegungs- oder sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden. Für Besucherinnen und Besucher gilt die Maskenpflicht auch in den Außenbereichen von Horteinrichtungen.

Mehr Tests gibt es in Alten- und Pflegeheimen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 100 müssen sich nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte mindestens an drei (bisher: zwei) Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, testen. Wenn der Schwellenwert an drei Tagen ununterbrochen über 100 liegt, dann sogar täglich. Auch geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sollen sich testen.

Impfangebote des Landkreises

Der Landkreis wird zwei Impfstationen im Norden (Königs Wusterhausen) und Süden (Lübben) nächste Woche einrichten. Als Impfstoff wird mRNA-COVID-19-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech / Pfizer zur Verfügung stehen.

Das Angebot für mobiles Impfen (aufsuchendes Impfen) wird geprüft.

Inzidenzen von Altersgruppen

Für die Altersgruppe der 5 bis 14-Jährigen wird die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner heute mit 1.888 für den Landkreis Dahme-Spreewald angeben. Vor dem Hintergrund, dass eine Kontaktnachverfolgung von Einzelfällen im Schul- und Kita-Kontext vom Gesundheitsamt aktuell nicht mehr geleistet werden kann, kommt hier der den Eltern obliegenden Verantwortung eine besondere Bedeutung zu.