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COVID-19: Aktualisierte Eindämmungsverordnung in Kraft getreten

Die erneut aktualisierte Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, die am vergangenen Samstag von der Potsdamer Landesregierung beschlossen wurde, gilt seit Montag, 19. April bis voraussichtlich zum 3. Mai 2021.

In Brandenburgs Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt damit eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22 bis 5 Uhr.

Sobald ab dem 18. April in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt, schließen dort Kitas, und Grundschulen gehen in Distanzunterricht; eine umfassende Notbetreuung wird gewährleistet.

Zugleich hat das Kabinett beschlossen, dass vollständig Geimpfte ab dem 14. Tag nach der letzten Impfung negativ getesteten Personen gleichgestellt werden.

Über die Neureglungen in der aktualisierten Eindämmungsverordnung gibt die Staatskanzlei einen Überblick auf ihrer Internetseite: https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.700246.de