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Das Amt für Bauen und Ortsentwicklung informiert: Straßenabschnittssperrung in der Schmöckwitzer Straße

Ab dem 18. Juni 2019 sperrt die Gemeinde Zeuthen, als Straßenbaulastträger, die Schmöckwitzer Straße im Straßenabschnitt zwischen dem Knotenpunkten Schmöckwitzer Straße / Am Heideberg  und Schmöckwitzer Straße / Ringstraße  für den Durchgangsverkehr.

Die entsprechenden Verkehrssicherungsanlagen werden durch den Bauhof im Straßenabschnittsbereich aufgestellt. Zur Erschließung der in diesem Straßenabschnitt anliegenden Grundstücke wird der Straßenabschnitt für Anlieger frei ausgeschildert.

Begründung: Der bezeichnete Straßenabschnitt weißt erhebliche Straßenschäden auf.  Gemäß StVO § 45 Abs. 2 sperrt die Gemeinde Zeuthen als Straßenbaulastträger den benannten Straßenabschnitt bis zur Schadensbehebung für den Durchgangsverkehr. Die fußläufige Verbindung bleibt erhalten.

Das Straßenverkehrsamt wurde informiert.