Um den Abfluss des Oberflächenwassers des privaten Waldflurstückes auf die öffentlichen Flächen zu verhindern und damit die Entwässerungseinrichtungen für die öffentlichen Verkehrsflächen vor Überlastung zu schützen, wird eine Pflasterrinne im Zugangsbereich zum Wald errichtet.
Die Maßnahme wird im Rahmen der Gefahrenabwehr durchgeführt und befreit den Grundstückseigentümer des Waldflurstückes nicht von seinen Pflichten, das auf seinem Grundstück anfallende Oberflächenwasser auf seinem Grundstück zu versickern und zu verbringen.
Die Gemeinde wird dann ein Drängelgitter (Umlaufgitter) im Zugangsbereich errichten, um Fußgänger und vor allem Radfahrer auf die gepflasterte Rinne aufmerksam zu machen.