07.01.2021Erst nach Erlass der neuen Eindämmungsverordnung durch das Land Brandenburg, was höchstwahrscheinlich am Freitag erfolgen wird, können auf Landkreisebene entsprechende Regelungen zur Notbetreuung in den Kindertagesstätten auf den Weg gebracht werden.
Der Landkreis Dahme-Spreewald informierte, dass sich erst mit der Eindämmungsverordnung ergeben wird, ob eine Verfügung seitens des Landkreises Dahme-Spreewald erforderlich ist oder ob die geänderte/neue Eindämmungsverordnung alle Themen hinreichend regelt.
Leider ist das Geschehen so dynamisch, dass keine langfristigen Aussagen getroffen werden können.
Sobald konkrete Festlegungen für die Kinderbetreuung getroffen werden können, werden die Eltern umgehend informiert.