Bei Fragen können Sie sich gern an das Amt für Bildung und Soziales wenden.
Mit Schreiben vom 10.06.2020 hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg den Kitaträgern mitgeteilt, dass ab dem 15.06.2020 der Regelbetrieb in Krippe, Kindergarten und Hort nicht mehr beschränkt ist. Mit dem 15.06.2020 tritt auch eine Ausnahme vom Abstandsgebot 1,50 m in der Kindertagesbetreuung in Kraft. Es ist dem MBJS bewusst, dass die Kitaträger eine gewisse Übergangsphase zum vollständigen Regelbetrieb benötigen.