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Das Amt für Bildung und Soziales informiert: Regelung der Kindertagesbetreuung in den Kitas der Gemeinde Zeuthen in Zeiten der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vom 15.06.2020

Nach Abstimmung zwischen Gemeindeverwaltung und Kitaleitungen gelten seit dem 15.06.2020 die folgenden Regelungen für die Kinderbetreuung in den Einrichtungen der Gemeinde Zeuthen:

Hort:

  • In der Übergangsphase bis einschließlich 24. Juni gelten die bisherigen praktizierten Regelungen der Notbetreuung und 1-Tages-Betreuung.
  • In den Sommerferien, ab dem 25. Juni 2020 findet die reguläre Ferienhortbetreuung laut Satzung bis zum Beginn des Schuljahres 2020/21statt.

Kitas (außer Hort):

  • Für alle Kinder besteht in den Krippen und Kindergärten wieder die Möglichkeit der Betreuung in den vertrauten Gruppen und Konzepten.
  • Die derzeitigen eingeschränkten Öffnungszeiten bleiben in den Kitas bis zum 24.06.2020 bestehen, d.h. 7:00 bis 17:00 Uhr, außer Kita Räuberhaus 7:00 bis 16.00 Uhr
  • Ab dem 25.06.2020 wird wieder im Regelbetrieb nach Kita-Satzung der Gemeinde Zeuthen betreut.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Amt für Bildung und Soziales wenden.

Mit Schreiben vom 10.06.2020 hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg den Kitaträgern mitgeteilt, dass ab dem 15.06.2020 der Regelbetrieb in Krippe, Kindergarten und Hort nicht mehr beschränkt ist. Mit dem 15.06.2020 tritt auch eine Ausnahme vom Abstandsgebot 1,50 m in der Kindertagesbetreuung in Kraft. Es ist dem MBJS bewusst, dass die Kitaträger eine gewisse Übergangsphase zum vollständigen Regelbetrieb benötigen.