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06.01.2022

Das Amt für Bildung und Soziales informiert: Teststrategie in den Kindereinrichtungen der Gemeinde Zeuthen

Auf Grund der anhaltenden und sich verschärfenden Entwicklungen im Zusammenhang
mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19 sowie der damit verbundenen strengen Einhaltung und Umsetzung des Infektions- und Arbeitsschutzes in Verbindung mit erneut vorgeschriebenen Ergänzungen der Hygienepläne sowie der aktuellen Empfehlung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg ist für die Zeuthener Kitas folgende besondere Festlegungen getroffen worden:

Das Amt für Bildung und Soziales informiert: Teststrategie in den Kindereinrichtungen der Gemeinde Zeuthen

Auf Grund der anhaltenden und sich verschärfenden Entwicklungen im Zusammenhang
mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19 sowie der damit verbundenen strengen Einhaltung und Umsetzung des Infektions- und Arbeitsschutzes in Verbindung mit erneut vorgeschriebenen Ergänzungen der Hygienepläne sowie der aktuellen Empfehlung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg ist für die Zeuthener Kitas folgende besondere Festlegungen getroffen worden:

Ab Montag, dem 10. Januar 2022 wird in allen Kitas in Trägerschaft der Gemeinde Zeuthen eine Teststrategie gefahren, welche eine zweimalige Testung der Kinder, jeweils montags und mittwochs mit Lollitests vorsieht.

Die Testungen der Kinder sollen durch die Eltern/Personensorgeberechtigten, zu Hause durchgeführt werden und mittels Unterschrift auf umseitiger Liste montags und mittwochs gegenüber dem pädagogischen Personal Ihrer Einrichtung, bestätigt werden.

Sollte an diesen Testtagen die Selbsttestung zu Hause versäumt werden, erhalten die Eltern/Personenberechtigten ausnahmsweise die Möglichkeit, diese Testung in der Einrichtung vorzunehmen. In diesen Fällen werden personenbezogene Daten von dem Kind, wie Name, Geburtsdatum und Gesundheitsdaten (Test positiv, Test negativ) verarbeitet. Die Daten werden verarbeitet, um das Kind eindeutig zu identifizieren.

Hinweis:
  • Sollte der Selbsttest positiv sein, ist umgehend die Kita zu informieren und ein Kinderarzt aufzusuchen bzw. unverzüglich ein PCR-Test durch medizinisches Personal (Arztpraxis / Testzentrum) durchzuführen.
  • Die Eltern/Personenberechtigten müssen sich mit dem Kind bitte in häusliche Isolation begeben bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt.
  • Die Kita ist bitte umgehend über das Ergebnis des PCR-Tests zu informieren.

Wir möchten Sie nochmals auf die Einhaltung der Maskenpflicht und des vorgeschriebenen Mindestabstands von mindestens 1,50 m hinweisen.

Sollten die Kinder Symptome wie Husten, Unwohlsein oder erhöhte Temperatur aufweisen, kann die Betreuung in der Kindertagesstätte nicht erfolgen.

Diese Regelung gilt bis auf Widerruf. Vielen Dank für Ihr Verständnis, bitte bleiben Sie gesund!

Schulze
Amtsleiterin