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03.03.2022

Das Amt für Bildung und Soziales informiert: Verlängerung der Notbetreuung in der Kindertagesstätte „Pusteblume“

Auch in der kommenden Woche reicht die Zahl der Betreuungskräfte, aufgrund des hohen Krankenstandes in der Kindertagesstätte „Pusteblume“ nicht mehr aus, um das
Betreuungsangebot während der derzeit geltenden regelmäßigen Öffnungszeiten aufrecht zu erhalten. Die Kindertagesstätte „Pusteblume“ bleibt bis vorerst Freitag, den 11.03.2022 in der Notbetreuung.

Notbetreuung bis vorerst Freitag, 11.03.2022

Entsprechend der 4. Änderung der 2. Eindämmungsverordnung haben einen An-spruch auf Notbetreuung
  1. Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
  2. Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter in den im Notbetreuungsantrag genannten kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
  3. in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

Die kritischen Infrastrukturbereiche entnehmen Sie bitte dem Notbetreuungsantrag.

Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass die Anträge vollständig einzureichen sind. D.h. es müssen beide Personensorgeberechtigte/Elternteile den Nachweis der häuslichen Abwesenheit durch eine entsprechende Arbeitgeberbestätigung einreichen.

Um eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anträge gewährleisten zu können, werden Sie gebeten die Anträge per E-Mail an [E-Mail anzeigen] einzureichen.

Wir danken für Ihr Verständnis. Bitte bleiben Sie und Ihre Familien gesund!