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Das Amt für Kinder, Schule, Soziales und Vereine informiert zur Rückerstattung Essengeld für Kita-Kinder

Liebe Eltern,

die Gemeindevertretung Zeuthen hat den Elternanteil an den Kosten für das Mittagessen (Essengeld)  in den Krippen und Kindergärten der Gemeinde Zeuthen festgesetzt. Einen Erstattungsanspruch haben alle Eltern, deren Kinder die Krippen oder die Kindergärten der Gemeinde Zeuthen in den Jahren ab 2013 besucht haben oder noch besuchen.

Die Verwaltung wurde mit der Rückzahlung der Differenz zwischen dem Essengeld und dem an den Caterer gezahlten Essenpreis beauftragt. Dazu benötigen wir Ihre Unterstützung.

In den Kindertagesstätten sowie unter nachfolgendem Link finden Sie das Formular:

Diese Einwilligungserklärung wird benötigt, um bei der Wildauer Service GmbH die Daten abrufen und für die Rückerstattung nutzen zu können.

Folgende Daten werden beim Essenversorger abgerufen:
  • Vorname, Name, Anschrift des/der Personensorgeberechtigten
  • Vorname, Name, Anschrift,  des/r Kindes/er
  • Tag, Jahr, Portion der tatsächlichen Versorgung mit Mittagessen.

Die Daten werden nach erfolgter Rückerstattung  gelöscht.

Bitte füllen Sie die Einwilligungserklärung gut leserlich (in Druckbuchstaben) aus und senden Sie diese mit Ihrer Unterschrift im Original an die Gemeinde Zeuthen, Amt für Kinder, Schule, Soziales und Vereine, Schillerstraße 1, in 15738 Zeuthen zurück.

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Schulze
Amtsleiterin