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Das Amt für Ortsentwicklung gibt bekannt: Erneuerung und Errichtung der Straßenbeleuchtung

Hiermit möchten wir bekannt geben, dass die Gemeinde Zeuthen plant, die Straßenbeleuchtung in der Straße An der Kurpromenade zu erneuern und zu verbessern.

Die Straßenbeleuchtung in dieser Straße erfolgt zurzeit über Freileitungsanlagen, die sich in einem desolaten Zustand befinden.

Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht wird die Gemeinde Zeuthen den Auftrag zur Demontage der vorhandenen Elemente der Freileitungsanlagen erteilen.

Die vorhandene Straßenbeleuchtung, deren Funktionsfähigkeit nur durch die Freileitung gewährleistet ist, ist damit zu erneuern und zu verbessern.

Für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung werden, gemäß Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg und der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Zeuthen, Ausbaubeiträge erhoben.

Die Arbeiten werden  im III. / IV. Quartal 2017 ausgeführt.

Gleichzeitig gibt die Gemeinde Zeuthen bekannt, dass in den Straßen Ebereschenallee und Am Elsenbusch die Straßenbeleuchtung errichtet wird.

Auch für diese Leistungen werden Beiträge erhoben. Rechtsgrundlage dafür bilden das BauGB und die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Zeuthen.

Die Arbeiten werden im III. / IV. Quartal 2017 ausgeführt.