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Das Amt für Ortsentwicklung informiert: Baumaßnahme in der Heinrich-Heine-Straße

Im September 2016 wurden die Straßenbauarbeiten am Einmündungsbereich Schillerstraße / Heinrich-Heine-Straße begonnen. Bis zur Haus-Nr. 50 wurde nun der Gehweg fertiggestellt. In diesem Bereich wird zur Zeit, nach Setzen der Bordanlagen, der Unterbau der Fahrbahn hergestellt.

Vorrangig wird im Fahrbahnbereich an der Errichtung der Regenwasserleitung und der Herstellung der Fahrbahn gearbeitet.

Bis Juni 2017 soll diese dann bis zur Kita hergestellt sein, so dass die Zufahrt zum Parkplatz vor der Kita über die Schillerstraße erfolgen kann.

Der MAWV wird ab Juni in geschlossener Bauweise von dem Einmündungsbereich Heinrich-Heine-Straße 32 bis zur Seestraße die Trinkwasser- und Abwasserdruckleitungen erneuern. Im Anschluss erfolgt die Verlegung eines Schmutzwasserkanals, der auf Grund seiner Tiefenlage in offener Bauweise hergestellt wird.

In diesem Zeitraum wird durch das Bauunternehmen der Gehweg bis zur Kita errichtet und die Stellplätze vor dem Wohnblock Haus-Nr. 48a-c hergestellt. Bis zum Abschluss der Leitungsarbeiten durch den MAWV werden die Gehwege im Bereich der Wohnblöcke Haus-Nr. 47a-d und 49a-d sowie zusätzliche Stellplätze in diesen Wohnwegen errichtet. Diese Bauleistungen erfolgen im Auftag der Wohnungsverwaltung Zeuthen.

Gleichzeitig erfolgt die Errichtung der Sedimentationsanlage auf dem Platz der Demokratie.

Im östlichen Bereich des Kita-Zugangs werden 12 zusätzliche Stellplätze hergestellt.

Erst nach Fertigstellung dieser Stellplätze wird der unbefestigte Parkplatz vor der Kita ausgebaut.

Dort werden dann 19 Stellplätze zur Verfügung stehen.

Ab September 2017 ist es geplant, die Verlegung der Regenwasserleitung und die Herstellung des letzten Straßenabschnittes bis zur Seestraße herzustellen, um zum Jahresende die Baumaßnahme am öffentlich gewidmeten Straßenland abzuschließen.

Im Jahr 2018 erfolgt dann im Auftrag der Wohnungsverwaltung Zeuthen der grundhafte Ausbau des Wohnweges vor den Wohnblöcken Haus-Nr. 32-37 sowie die Errichtung von Stellplätzen im Bereich dieser Wohnblöcke.