Die Notwendigkeit zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung ergbit sich aus dem schlechten Zustand der vorhandenen Beleuchtungsanlagen.
Die Notwendigkeit zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung ergbit sich aus dem schlechten Zustand der vorhandenen Beleuchtungsanlagen.
Die Elemente der Anlagen sind in einem schlechten Bauzustand und die lichttechnische Ausstattung entspricht nicht mehr den geltenden Regelwerken und Erfordernissen. Die Ausleuchtung des öffentlichen Straßenlandes ist unzureichend.
Für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung werden gemäß Kommunalabgabengesetz des Land Brandenburg und der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Zeuthen Ausbaubeiträge erhoben.
Die Arbeiten werden voraussichtlich im IV. Quartal ausgeführt.