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Das Amt für Ortsentwicklung informiert: Straßenabschnittssperrung

Ab dem 8. Juni 2017 sperrt die Gemeinde Zeuthen, als Straßenbaulastträger, die Teichstraße im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt Schmöckwitzer Straße / Teichstraße und der Amselstraße für den Durchgangsverkehr.

Die entsprechenden Verkehrssicherungsanlagen werden durch den Bauhof im Straßenabschnittsbereich aufgestellt.

Dieser Straßenabschnitt hat keine Erschließungsfunktion, so dass auch kein Anliegerverkehr behindert wird.

Begründung:

Der bezeichnete Straßenabschnitt weißt erhebliche Straßenschäden auf.  Gemäß StVO § 45 Abs. 2 sperrt die Gemeinde Zeuthen als Straßenbaulastträger den benannten Straßenabschnitt bis zur Schadensbehebung für den Durchgangsverkehr. Die fußläufige Verbindung bleibt erhalten.

Das Straßenverkehrsamt wurde informiert.