StartseiteAktuell / Alle Meldungen / Das Amt für Ortsentwicklung informiert:... 

Informationen aus dem Amt für Ortsentwicklung: Zum Waldwegebau

Bei den 2013 im Gebiet durchgeführten Maßnahmen zur Waldentwicklung und -verjüngung war festgestellt worden, dass der Waldweg in seiner Beschaffenheit so beeinträchtigt ist, dass die Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes bzw. die  Rückführung in diesen nur mittels Maßnahmen zur Wegeinstandsetzung zu  gewährleisten ist. Bei den aktuell laufenden Maßnahmen im Wald handelt es sich nicht um die Schaffung einer Fahrtrasse, sondern um eine im Rahmen der Waldbewirtschaftung durchgeführte Instandsetzung des dortigen Waldweges.

Die Wegeinstandsetzung war insbesondere notwendig geworden, nachdem 2012 im Kirchenwald am Heideberg und 2013 im Gemeindewald Nürnberger Straße Holz eingeschlagen und über die vorhanden Waldwege abgefahren wurde. Aufgrund der mittlerweile üblichen 40-Tonnen-Holztransporter kam es zu erheblichen Wegeschäden: Vergleisung, Unpassierbarkeit. Die Waldwege waren so zerfahren und aufgewühlt, dass selbst Forstfahrzeuge steckenblieben. Für Spaziergänger oder Jogger waren die Wege schwer passierbare Holperpisten geworden. Private Waldbesitzer beschwerten sich, dass sie ihren Wald nicht erreichen konnten.

Die jetzt durchgeführte Instandsetzung dient der Wiederherstellung und möglichen Be-fahrbarkeit ohne Schäden. In den Waldflächen ist eine nachhaltige Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung der vielfältigen Waldfunktionen - Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion - zu gewährleisten. Nachhaltige Bewirtschaftung schließt ein, durch einen Pflegehieb die Naturverjüngung zu ermöglichen. Wenn durch den Pflegehieb mehr Licht in den Wald kommt, neue Samen unter dem Schirm vorhandener Bäume Schutz finden, gelingt die Verjüngung des Waldes auf natürliche Weise. Die sich ansiedelnden vielfältigen Baumarten garantieren mehr Dauerhaftigkeit und Durchsetzungsfähigkeit als eine Saat oder noch teurere Pflanzungen. Für diese Art der Bewirtschaftung ist ein solcher Pflegehieb in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Die Wegeinstandsetzung dient dazu, dies zu realisieren, ohne jedes Mal die Benutzung der Waldwege für Erholungssuchende unmöglich zu machen. Auch für die privaten Waldbesitzer muss die Erreichbarkeit ihrer Waldflächen gewährleistet sein, nicht zuletzt auch aus Gründen des Brand- und Katastrophenschutzes.

Bei der Wegeinstandsetzung wurde nach der guten Praxis des in Brandenburg üblichen Waldwegebaus verfahren und nur geeignetes, zertifiziertes Material verwendet, eine Kom-bination aus Recycling und Natursteinsplitt. Die Maßnahme wird fachlich durch ein Forstingenieurbüro betreut.

Das Fahren mit sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald ist übrigens nur in dem für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang erlaubt (§ 16 Waldgesetz des Landes Brandenburg – LWaldG vom 20.04.2004). Aus diesem Grund wurden jetzt Poller aufgestellt. Eine entsprechende Beschilderung und eine Absperrung gegen das Befahren mit PKW wird derzeit in Abstimmung mit der Forstbehörde vorbereitet.