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12.05.2022

Das Jobcenter informiert: Reibungsloser Wechsel aus der Ukraine geflüchteter Menschen in das SGB II

Voraussichtlich ab 01.06.2022 werden aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die im Landkreis Dahme-Spreewald Zuflucht gefunden haben, Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II vom hiesigen Jobcenter erhalten können.

Voraussetzung ist, dass sie einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt  haben, im Ausländerzentralregister erfasst wurden und die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erfüllen. Keine Leistungen nach dem SGB II  erhalten insbesondere Minderjährige, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Eltern eingereist sind sowie Personen, die 67 Jahre und älter sind. Diese Personen müssen sich an das Sozialamt des Landkreises wenden.

Damit der Übergang von den Asylbewerberleistungen zum Jobcenter für die Betroffenen möglichst reibungslos erfolgt, richtet das Jobcenter Dahme-Spreewald für aus der Ukraine geflüchtete Menschen einen zusätzlichen Sprechtag für die Ausgabe der erforderlichen Antragsunterlagen am 18.05.2022 in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr in der Geschäftsstelle Max-Werner-Straße 5, 15711 Königs Wusterhausen ein. Für die Antragsausgabe muss ein Ausweisdokument mit Lichtbild vorgelegt werden.

Natürlich besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, Antragsunterlagen über das Online Angebot des Jobcenters unter http://www.jobcenter-digital.de sowie http://www.jc-lds.de herunterzuladen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen die Angebote jedoch nicht auf Ukrainisch zur Verfügung.

Die komplette Meldung, auch in ukrainischer Sprache zum Download