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Das Ordnungsamt informiert: Laubentsorgung 2017

Zu den Themen Laubentsorgung/ Laubabholung nachfolgend einige Informationen.

Die Firma „stadtreiniger.com - Service und Winterdienst GmbH“ ist durch die Gemeinde Zeuthen 2017 mit der Laubentsorgung beauftragt worden.

Die Entsorgung erfolgt in den (im Amtsblatt vom 14.03.2017 sowie auf der Webseite veröffentlichten Tourenplan der Straßenreinigung 2017) jeweils aufgeführten Straßen an einem Termin innerhalb der geraden Kalenderwochen 40, 42, 44 und 46 (parallel zur Straßenreinigung). Eine genauere Zeitangabe ist der Firma aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich.

Das Laub wird von der Firma nur an den befestigten Straßen abgeholt, da diese zusätzliche Leistung aus den Beträgen der Straßenreinigungsgebühr bezahlt wird. Somit hat auch nur, wer diese Gebühr entrichtet, Anspruch auf die entsprechende Leistung. Das Verbringen von Laub und Ähnlichem, aus den Gärten in öffentliche Verkehrsflächen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Ordnungsgeld gemäß § 3 Straßenreinigungssatzung i. V. m. § 9 der Satzung geahndet werden Diese Ordnungswidrigkeit behindert und verzögert die planmäßige Laubentsorgung erheblich. Das auf den Grundstücken anfallende Laub muss individuell von Grundstücksbesitzern, -eigentümern bzw., -mietern entsorgt oder kompostiert werden.

Zur problemlosen Laubaufnahme muss das Laub (nur das Laub der Straßenbäume!) in möglichst großen Haufen (nicht verpackt in Säcken), zwischen den Bäumen, auf dem an die Fahrbahn grenzenden, seitlichen Bereich des Gehweges abgelegt werden. Günstig ist die Ablage der Laubhaufen links oder rechts der Grundstückseinfahrten, um ein Zuparken der Laubhaufen durch Fahrzeuge zu verhindern.

Beachten Sie bitte, dass eine Entsorgung von Laub, welches für die Laubsaugerfahrzeuge in unerreichbarer Entfernung gelagert wurde, nicht erfolgen kann. Mischen Sie keine Äste oder andere Dinge unter die Laubhaufen, da sperrige Gegenstände die Technik der Laubsauger beim Arbeitsvorgang beschädigen und diese defekten Geräte für die weitere Laubentsorgung dann ausfallen. Haufen denen augenscheinlich Gartenreste (wie Grünschnitt oder andere ordnungswidrige Bestandteile) beigefügt wurden, werden von der Firma liegen gelassen.

Der Arbeitsumfang ist in den Herbstmonaten naturgemäß besonders groß, deshalb kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen, bitte haben Sie dafür Verständnis.

Im Voraus danken wir für Ihre aktive Mithilfe!