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Das Ordnungsamt informiert: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Gemeinde Zeuthen

Die Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus im Land Brandenburg sowie die Allgemeinverfügung des Landkreises verpflichtet zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz in einem Umkreis von 30 Metern von Bildungseinrichtungen und Bushaltestellen sowie freitags zum Wochenmarkt in der Miersdorfer Chaussee.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Corona-Hotline des Landkreises (Tel. 033 75 - 262 146) oder an das Ordnungsamt der Gemeinde Zeuthen.