Die Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus im Land Brandenburg sowie die Allgemeinverfügung des Landkreises verpflichtet zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz in einem Umkreis von 30 Metern von Bildungseinrichtungen und Bushaltestellen sowie freitags zum Wochenmarkt in der Miersdorfer Chaussee.