Bisher wurden als Erstmaßnahmen Beprobungen des Oberflächenwassers des Zeuthener Sees, des Ufersediments, als auch von drei Gartenbrunnen im Bereich der Ahornallee/Kastanienallee durch das Umweltamt durchgeführt.
Zwischenzeitlich liegt dem Umweltamt das Erstgutachten zur Einschätzung der Grundwasserbelastung auf dem Grundstück Ecke Lindenallee/Forstweg des geplanten Tankstellenstandorts vor. Das Gutachten sagt aus, dass die Grundwasserbelastung im tieferen Bereich des Grundwasserleiters vorhanden ist und daher dieses Grundstück als Eintragsort ausscheidet.
Neben der Betrachtung weiterer potentieller Eintragsorte und der Klärung von Hinweisen aus der Bevölkerung hat das Umweltamt in der Folge weitere zehn Gartenbrunnen im Grundwasseranstrom des geplanten Tankstellenstandortes beprobt. In fünf Gartenbrunnen wurden teilweise hohe Gehalte an LCKW nachgewiesen.
In Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse ist das Grundstück des ehemaligen „VEB NARVA Leuchtenbau“ als Ursprung der Grundwasserbelastung identifiziert worden. Ein früherer Umgang mit LCKW und Eintrag auf dem vorgenannten Grundstück ist zwar bekannt, die jetzt erkannte Auswirkung in Form einer 1,2 km langen LCKW-Fahne im Grundwasser bis hin zum Zeuthener See war jedoch nicht abschätzbar.
Eine von einem externen Fachgutachter durchgeführte Defizitanalyse sah vorerst weitere Untersuchungen auf dem Grundstück vor. Eine im Grundwasserabstrom errichtete Grundwassermessstelle zeigte nur minimale Gehalte unterhalb der zur Bewertung herangezogenen Geringfügigkeitsschwelle für LCKW. Hinzu kommt, dass der Hauptbelastungsbereich der Grundwasserfahne vergleichsweise schmal ist und daher unter Berücksichtigung des vormaligen Kenntnisstandes nicht zu erfassen war.
Das Umweltamt weist nochmals darauf hin, dass die Ergebnisse der Analysen des Oberflächenwassers des Zeuthener Sees und der Ufersedimente jeweils unter den Bestimmungsgrenzen lagen, so dass hier keine Gefahr besteht.
Der jetzige Kenntnisstand macht es notwendig, den Geltungsbereich der Allgemeinverfügung zur Untersagung der Grundwassernutzung auszuweiten.
Bisher ist nur der Bereich Ahornallee/Kastanienallee umfasst. Zukünftig wird ein Korridor beidseitig der Forstallee/des Forstweges/der Ahornallee, von der Weichselstraße bis hin zum Zeuthener See, durch den Geltungsbereich der neuen Allgemeinverfügung erfasst. Die Allgemeinverfügung wird aktuell für den ausgewiesenen Bereich in der beigefügten Karte erarbeitet.
Gemäß des Bodenschutzrechts ist u.a. der Grundstückseigentümer zur Detailerkundung und Sanierung einer Altlast verpflichtet. Seitens des Umweltamtes wurde bereits ein Termin mit dem jetzigen Eigentümer des Grundstücks der ehem. „VEB NARVA Leuchtenbau“ vereinbart.
Das Umweltamt wird die Bevölkerung regelmäßig über den aktuellen Stand informieren.