Das Gesundheitsamt Dahme-Spreewald hat am 29. April 2020 für alle Sportvereine im Landkreis eine Ausnahmegenehmigung erlassen. Rechtsgrundlage der ab Donnerstag, 30. April, geltenden Allgemeinverfügung ist § 5 Abs. 2 der Landes-Eindämmungsverordnung. Brandenburgs Innenministerium hatte den Landkreisen kürzlich mit einem Auslegungsschreiben die Möglichkeit eingeräumt, Ausnahmen für das Nutzungsverbot von öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen zu verfügen.
Landrat Stephan Loge: „Wir machen von der Ausnahmeregelung in der Eindämmungsverordnung Gebrauch, um die schrittweise Wiederöffnung für den individuellen Sportbetrieb zu ermöglichen. Mit diesen Lockerungen tragen wir vor dem Hintergrund der derzeitigen Pandemielage dem verständlichen Interesse vieler Einwohner unserer Landkreises Rechnung, die mit dem Sporttreiben zur eigenen Gesunderhaltung und Erholung beitragen. Sporttreiben fördert das Immunsystem und ist wichtig für die Psyche – gerade auch wegen der derzeitigen pandemiebedingten Beschränkungen. Ich habe großes Vertrauen in unsere Sportvereine, dass sie die dabei notwendigen Abstands- und Hygieneregeln und die übrigen auferlegten Bedingungen einhalten.“