StartseiteAktuell / Alle Meldungen / Der Landkreis gibt bekannt: Geflügelpest -... 
10.12.2025

Der Landkreis gibt bekannt: Geflügelpest - Schutzmaßnahmen werden punktuell gelockert

Aufstellungspflicht für Geflügel gilt nicht überall in Dahme-Spreewald

Der Landkreis Dahme-Spreewald lockert weitgehend die zur Eindämmung der Geflügelpest geltenden Schutzmaßnahmen.

Die Veterinärbehörde beschränkt in einer Tierseuchenallgemeinverfügung (Amtsblatt Nr. 28 vom 01.12.2025) die Aufstallungspflicht in drei Restriktionszonen, in denen die Nutzgeflügeldichte besonders hoch ist.

Das Gemeindegebiet Zeuthen ist in keiner der Zonen enthalten. Damit wurde die Aufstallungspflicht im Gemeindegebiet Zeuthen aufgehoben. 

Im gesamten Landkreis gilt das Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel.

Die Veterinärbehörde appelliert an die Bevölkerung weiterhin wachsam zu sein, verendet aufgefundene Wildvögel unverzüglich zu melden und wenn möglich auch bei der Bergung zu unterstützen, da die Tierkadaver Infektionsquellen für andere Vögel und Säugetiere sind.

Nähere Informationen sind auf der Homepage des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz mit Hinweisen zum Umgang mit verendetem Geflügel eingestellt.

Kontakt
Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Hauptstraße 51, 15907 Lübben (Spreewald)
Telefon: 03546 20-1613
E-Mail: [E-Mail anzeigen]