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26.04.2022

Der Landkreis informiert: Flucht aus der Ukraine - Ankommen im Landkreis

Wichtige Informationen zusammengefasst

Der Landkreis Dahme-Spreewald setzt gemeinsamen mit seinen Ämtern, Gemeinden und Städten seit Bekanntwerden des Krieges in der Ukraine alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen um, die das Ankommen von Geflüchteten erleichtern.

Mit der Umsetzung in das nationale Recht wurde das bekannte und sich in den Jahren 2015/2016 bewährte Verfahren zur Aufnahme und Registrierung der Geflüchteten auch für ukrainischen Schutzbedürftigen aktiviert. Das Ministerium für Inneres und Kommunales i.V.m. der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) des Landes Brandenburg haben die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die ankommenden Schutzbedürftigen in der ZABH zu registrieren und die Verteilung in Abstimmung mit dem Bund in andere Bundesländer organisieren zu können.

Das jährliche Soll des Landkreises Dahme-Spreewald zur Aufnahme von Geflüchteten und Asylsuchenden wurde von Anfang des Jahres 278 auf zunächst 1.213 Personen erhöht. Für die kommende Woche ist bereits eine weitere Erhöhung auf dann voraussichtlich 1.835 Personen angekündigt. „Innerhalb von drei Monaten ist unser Aufnahmesoll um über 1.500 Personen angestiegen“, so Landrat Stephan Loge. Der Landkreis hat sich sofort bemüht Unterkünfte zu aktivieren und Verwaltungsabläufe insbesondere im Sozialamt und in der Ausländerbehörde auf die Bedürfnisse der Geflüchteten zu vereinfachen.

Parallel dazu haben viele Bürgerinnen und Bürger ukrainische Geflüchtete in eigener Initiative im Landkreis untergebracht und diese mit Wohnraum und weiteren erforderlichen Angeboten unterstützt. „An dieser Stelle danken wir den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises sehr, jedoch wurde dieser Personenkreis nicht in der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) registriert, sondern die Vorregistrierung der Geflüchteten musste in der örtlichen Ausländerbehörde des Kreises organisiert werden. Womit es natürlich zu längeren Wartezeiten kommt.“ erläutert Landrat Stephan Loge weiter. „Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind überaus engagiert, um diese enorme Antragsflut zu bewältigen.“ so Loge.

In der Ausländerbehörde des Landkreises wurden seit Kriegsbeginn bereits 1.183 Personen (Stand 21.04.2022) vorregistriert. Von den aufgenommenen Personen sind ca. 1.100 im privaten Bereich bei Freunden, Verwandten und Bekannten oder in eigenständig angemieteten Wohnungen untergebracht. Aktuell wurden durch die ZABH 438 vorregistrierte Personen offiziell dem Landkreis Dahme-Spreewald zugewiesen.

Für die Aufnahme und Unterbringung ukrainischer Geflüchteter stehen im Landkreis derzeit für ca. 350 Personen Plätze in Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung. Diese befinden sich in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf-Uckley und in Heidesee OT Kolberg sowie weitere in Heidesee OT Gussow. Weitere Objekte in Halbe, in Byhleguhre-Byhlen, OT Byhleguhre, Groß Köris OT Klein Köris sowie in Mittenwalde stehen in Kürze für die Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine bereit. Aktuell sind nur 71 Personen in diesen Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebracht.

Menschen, die nur vorübergehend eine private Unterkunft gefunden haben, können sich von Montag-Freitag jeweils bis 12:00 Uhr unter der E-Mail Adresse [E-Mail anzeigen] melden und um Zuweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft bitten. Dies ist auch unter den Tel.-Nr. 03546-20 1766 und -1525 möglich.

Ankommen

Mit der Vorsprache in der Ausländerbehörde des Landkreises erfolgt eine Vorregistrierung der Schutzbedürftigen, die im Landkreis durch Dritte aufgenommen wurden. Im Rahmen der Vorregistratur werden nach Möglichkeit alle notwendigen biometrischen Parameter, die für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich sind, aufgenommen. Auf der Grundlage der in der Ausländerbehörde erfolgten Vorregistrierung kann die ZABH eine Zuweisung in den Landkreis vornehmen. Parallel dazu ist es wichtig, sich beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes zu melden.

Liegt die Zuweisung dem Antragsteller und der Behörde vor, kann diese eine Bescheinigung über die Möglichkeit der sofortigen Arbeitsaufnahme ausstellen und dem Antragsteller übergeben. Zudem erfolgt die abschließende Bearbeitung aller in diesem Kontext gestellten Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis insbesondere nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Sobald die Aufenthaltstitel in Form von Ausweisen, die bei der Bundesdruckerei beauftragt werden in der Ausländerbehörde vorliegen, erhalten die Betroffenen (nur die Erwachsenen) ein Schreiben und können sich einen Termin zur Abholung eigenständig über die Online-Terminvergabe (Aufgabe: Abholung von Aufenthaltstiteln) kurzfristig buchen.

Das Sozialamt des Landkreises hat mit der Überführung in das nationale Verfahren (Mitte März) an 981 Personen aus der Ukraine Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz ausgereicht. Im Zusammenhang mit der Gewährung und Ausreichung von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an ukrainische Kriegsflüchtlinge erfolgt eine Leistungsberechnung und Ausreichung zusätzlich zu der im Verwaltungsgebäude in Lübben, Beethovenweg 14, seit dem 14.04.2022 auch in einer temporären Außenstelle des Sozialamtes im Verwaltungsgebäude Schulweg 1b in Königs Wusterhausen. Dort können ukrainische Kriegsflüchtlinge, die im Nordteil des Landkreises unterbracht sind, sich über Leistungen nach dem AsylbLG beraten lassen und diese beantragen.

Neben einer persönlichen Vorsprache zu den Sprechzeiten in beiden genannten Stellen des Sozialamtes am Dienstag von 08.00-18.00 Uhr und am Donnerstag von 08.00–16.00 Uhr besteht die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme über das E-Mailpostfach [E-Mail anzeigen] oder über die Rufnummer 03546- 201949.

Wenn Geflüchtete länger in Deutschland bleiben möchten, sollte ein Bankkonto eröffnet werden. Jede Bank muss ein Basiskonto anbieten. Die Bank kann frei gewählt werden.

Gesundheitsversorgung

Geflüchtete aus der Ukraine können einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) erhalten. Damit haben sie  Anspruch auf staatliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; das beinhaltet auch eine Gesundheitsversorgung entsprechend der von der Gesetzlichen Krankenversicherung angebotenen Leistungen. Um Leistungen zu erhalten, müssen Geflüchtete sich vor Ort beim Sozialamt melden. Hier werden sie für die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte angemeldet und erhalten in dringenden Fällen einen sogenannten Behandlungsschein, der den Arztpraxen und Krankenhäusern anzeigt, dass die Behandlungskosten übernommen werden. Bei einem medizinischen Notfall haben alle Menschen einen Anspruch auf medizinische Versorgung, auch wenn sie noch nicht registriert sind und keine Krankenversicherungskarte haben.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die zuerst in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZABH) ankommen, erhalten dort eine medizinische Erstuntersuchung im Krankenhaus in Eisenhüttenstadt. Mit dieser Erstuntersuchung sollen ansteckende Infektionskrankheiten wie z.B. Polio oder Tuberkulose ausgeschlossen werden. Sie ist Voraussetzung für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft. Bei Bedarf werden fehlende Schutzimpfungen, zum Beispiel gegen COVID-19 oder Masern, angeboten.

Geflüchtete, die privat zum Beispiel bei Freunden oder Gastfamilien wohnen, besteht zunächst keine Pflicht für eine medizinische Erstuntersuchung auf übertragbare Krankheiten. Um eine mögliche Ausbreitung von ansteckenden Infektionskrankheiten zu verhindern, erhalten diese Personen ein Angebot für eine Erstuntersuchung auf freiwilliger Basis. Der Landkreis Dahme-Spreewald wird zeitnah Termine für diese Untersuchung bekannt geben.

Schule und Kita

Ukrainische Kinder und Jugendliche können selbstverständlich die Schule besuchen. Darauf bereiten sich die Schulen vor. Für junge Menschen, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes untergebracht sind, ruht die Schulpflicht sechs Wochen nach Verteilung auf oder den Zuzug in den Landkreis. Für junge Menschen, die im Rahmen der Erstaufnahme in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes untergebracht sind, ruht die Schulpflicht für den Zeitraum von drei Monaten nach der Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung.

Der Landkreis steht gemeinsam mit den Gemeinden im engen Kontakt. Es ist zu empfehlen, einen Termin mit der Schule in der Nähe des Wohnortes zu vereinbaren, um das Kind dort anzumelden.

Für Schulanfänger ist eine Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes notwendig. Vor dem erstmaligen Besuch einer Kita bedarf es einer Aufnahmeuntersuchung durch die behandelnden Kinderärzte. Kinder, die bereits in der Ukraine in einer Kita betreut wurden, brauchen in Brandenburg keine Untersuchung zur Kita-Tauglichkeit. Kinder, die bereits in der Ukraine eingeschult wurden, brauchen in Brandenburg keine Schuleingangsuntersuchung, sondern eine Schulquereinsteigeruntersuchung, die zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann.

In jedem Fall muss für den Besuch von Kitas und Schulen der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern erbracht werden. Das Klinikum Dahme-Spreewald bietet in Königs Wusterhausen in den Räumen der Kinderarztpraxis des MVZ zunächst vorrangig Erstuntersuchungen für schulpflichtige Kinder an, um Erkrankungen wie Lungentuberkulose (TBC) festzustellen oder bei Bedarf Impfungen durchzuführen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich.

In der Freizeit nehmen viele Sportvereine im Landkreis Kinder auf. Informationen dazu kann die Migrationsbeauftrage Frau Jahn geben.

Arbeiten

Die Agentur für Arbeit Cottbus unterstützt Geflüchtete aus der Ukraine bei Arbeit und Ausbildung. Die erfahrenen Beraterinnen und Berater unterstützen bei Fragen zu Qualifizierungen sowie der Anerkennung von Abschlüssen. Sie beraten bei der Suche nach passenden Berufen und vermitteln konkrete Jobangebote. Zur Überwindung von Sprachbarrieren empfiehlt es sich, vorab einen Termin über [E-Mail anzeigen] anzufragen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der zentralen Internetseite der Bundesagentur unter: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

Haustiere

Auch Haustiere wie Hunde und Katzen können aufgenommen werden, diese müssen jedoch für mindestens 10 Tage in Quarantäne. Bei Aufnahme sind Gesundheitsdaten zu prüfen (klinische Untersuchung, Impfdokumenten wie Chip und Tollwut-Impfung). Eine Kostenerstattung für praktizierende Tierärzte im Landkreis Dahme-Spreewald kann im Rahmen der Flüchtlingshilfe für eingeführte Heimtiere aus der Ukraine erfolgen. Haustiere können leider nicht in den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.

Ausblick

Zum 01.06.2022 sollen Geflüchtete aus der Ukraine analog anerkannten Asylbewerbern Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II erhalten. Für Personen die nicht erwerbsfähig sind oder vor 1956 geboren wurden sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) auszureichen. Nach den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen sind Geflüchtete aus der Ukraine als anerkannte Kriegsflüchtlinge laut Aufenthaltsgesetz noch leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit bekommen sie bei Bedürftigkeit Sozialleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes aktuell noch vom Sozialamt des Landkreises.

Sprachkurse

Sofern seitens der Betroffenen ein Bedarf zur Teilnahme an Integrationskursen angezeigt wird, stellt die Ausländerbehörde unkompliziert Bescheinigungen zur Teilnahme an Integrationskursen nach Maßgabe freier Kursplätze (§ 44 Abs.4 AufenthG) aus. Diese werden sowohl persönlich ausgehändigt als auch auf dem Postweg bzw. per E-Mail übermittelt. Hinweis: Die Teilnahmemöglichkeit an Integrationskursen gilt nur für Volljährige, die nicht der Schulpflicht in Deutschland unterliegen.

Hintergrund:

Gemäß der Richtlinie 2001/55/EG hat der Rat der Europäischen Union am 04. März 2022 den Beschluss gefasst, den ukrainischen Schutzbedürftigen vorübergehenden Schutz zu gewähren.  Zum 09. März 2022 wurde die Entscheidung des EU-Parlaments in das nationale Recht überführt.

Bei den Geflüchteten aus der Ukraine handelt es sich ganz überwiegend um Frauen (84%), von denen 58% gemeinsam mit ihren Kindern geflüchtet sind, lediglich 17% sind alleine ohne Begleitung gekommen (überwiegend Ältere). Das Durchschnittsalter der Geflüchteten liegt bei 38,2 Jahren. Der Großteil der Befragten war vor der Flucht berufstätig. 92 Prozent gingen in der Ukraine einer Beschäftigung nach oder waren in Ausbildung. (Quelle: BMI,
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2022/04/umfrage-ukraine.html )