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30.10.2025

Der Landkreis informiert zur Geflügelpest

Aufstallungspflicht für Geflügel im ganzen Landkreis Dahme-Spreewald

Die Meldungen zu hochpathogenen H5N1-Ausbrüchen, besser bekannt als Geflügelpest, reißen in den letzten Tagen in Nutztierhaltungen sowie bei Wildvögeln nicht ab. Auch im Landkreis Dahme-Spreewald sind die Meldungen von verendet aufgefundenen oder im Sterben begriffenen Wildvögeln sprunghaft angestiegen.

Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage, der hohen Anzahl von Geflügelhaltungen im Landkreis, der Geflügeldichte, der Haltung von für das Geflügelpestvirus hochempfänglichen Geflügelarten wie Puten oder Legehennen, den bisherigen Wildvogelfunden und dem derzeitigen Vogelzug mit tausenden Wildvögeln wird daher eine Tierseuchenallgemeinverfügung mit Gültigkeit ab dem 29. Oktober 2025 erlassen, die ein Aufstallungsgebot von Geflügel im ganzen Landkreis festschreibt. Die Tierseuchenverfügung gilt zunächst für 30 Tage. Anschließend soll eine Neubewertung des Gefährdungsrisikos zur Geflügelpest vorgenommen werden. Neben der Aufstallungspflicht werden auch alle Veranstaltungen mit Geflügel untersagt.

Die Veterinärbehörde appelliert an die Bevölkerung, wachsam zu sein, verendet aufgefundene Wildvögel unverzüglich zu melden und wenn möglich auch bei der Bergung zu unterstützen, da die Tierkadaver Infektionsquellen für andere Vögel und Säugetiere sind. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz mit Hinweisen zum Umgang mit verendetem Geflügel eingestellt.

Alle Geflügelhalter einschließlich Hobbyhalter sind angehalten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen dringend zu überprüfen und wenn nötig zu optimieren. Zur wildvogelsicheren Aufstallung gehören auch die Ausläufe, die für den Eintrag von Kot durch Wildvögel undurchlässig sind. Weiter sollen Futter, Einstreu und für das Nutzgeflügel bereitgestellte Wasser für Wildvögel unzugänglich sein. Regenwasser ist daher als Tränkwasser für das Geflügel nicht geeignet. Bei Eintritt in den Geflügelbereich sollte nur eigens dafür vorgehaltenes Schuhwerk oder aber Überziehschuhe (z. B. Regenfüßlinge) angezogen werden. Nur bei konsequenter Einhaltung aller vorgenannten Maßnahmen kann das eigene Geflügel größtmöglich geschützt werden.

Hinweise zum Umgang mit veren­detem Geflügel

Bitte melden Sie umgehend verendetes Wassergeflügel oder Greifvögel an das Veterinäramt Außenstelle in Zeesen, Telefon 03375 26-2153 oder Lübben, Telefon 03546 20-1613 oder per Mail ([E-Mail anzeigen]

Bitte fügen Sie der Meldung die genauen Koordinaten der Fundstelle, einen Ansprechpartner und wenn möglich ein Foto bei. Sollte es sich um ein einzelnes Tier handeln, bittet das Veterinäramt darum das Tier mit Einmalhandschuhen in eine auslaufsichere Plastiktüte zu verpacken und bei der Außenstelle in Zeesen, Karl-Liebknecht-Straße 157 oder in Lübben abzugeben.

Das Veterinäramt veranlasst  dann eine Untersuchung. Bitte rufen Sie vorher an, um eine Uhrzeit zu vereinbaren. 

Die Annahme der Meldung wird in der Zeit von 07:00 bis 22:00 Uhr von einem amtlichen Tierarzt sichergestellt. Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie mögliche Funde über die Leitstelle Lausitz unter 0355 6320 melden.

Sollte es sich um ein Massensterben handeln, informieren Sie das Veterinäramt bitte ebenfalls wie oben beschrieben, aber sammeln keine Tiere ein. In dem Fall übernimmt das Veterinäramt die Sicherstellung und Beseitigung der Tiere.