StartseiteAktuell / Alle Meldungen / Der MAWV informiert: Neuberechnung von... 

Der MAWV informiert: Neuberechnung von Anschlussbeiträgen wird fortgesetzt

MAWV erstattet mehr als 2 Mio. Euro zurück

Königs Wusterhausen, 30.08.2016 

Der MAWV setzt die Neuberechnung von Anschlussbeiträgen fort. Mit dem 30. August werden rund 2.100 Bescheide bis zum Ende des Jahres mit einem Guthaben von zwei Millionen Euro in Arbeitspaketen gefertigt. Die Rückzahlung erfolgt durch den Verband freiwillig. Um die Rückzahlung zu erhalten, sind die Empfänger der Bescheide gebeten, dem Verband ihre Kontoverbindung mitzuteilen.

2015 gilt beim MAWV als das Jahr der Gleichbehandlung. In einer bis dahin einmaligen Aktion wurden im gesamten Verbandsgebiet die Anschlussbeiträge für die erstmalige Anschlussmöglichkeit an das Trink- und Schmutzwassernetz des MAWV neu berechnet, was mit über 45.000 Schreiben für viel Arbeit sorgte. Grundlage war ein vom Verwaltungsgericht in Cottbus als rechtmäßig bestätigter Anschlussbeitrag für Trinkwasser und Schmutzwasser. Die Neuberechnung sorgte jedoch auch für Unmut bei Kunden, da mit der Neuberechnung auch aktuelle Rechtsprechungen, wie die Berechnung nach der möglichen und nicht nach der tatsächlichen Geschosshöhe verbunden waren.

Durch die Gleichstellung der Anschlussbeiträge erfolgten Rückzahlungen durch den Verband, insgesamt rund 22 Millionen Euro. Andererseits gab es Forderungen, zum Beispiel dort, wo in der Vergangenheit keine oder nur anteilige Anschlussbeiträge erhoben wurden. Für die Forderungen gab es die vom Gesetzgeber festgelegte Fristsetzung 31.12.2015, die Beitragserhebung erfolgte durch den MAWV bis zum Jahresende, was teilweise öffentlich geführte Reaktionen von Empfängern gegen diese Art von Bescheiden führte. Als der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes Ende 2015 zu Kanalanschlussbeiträgen in Cottbus bekannt wurde, legte der MAWV alle Arbeiten zum Thema Anschlussbeiträge vorerst „auf Eis“. Nunmehr hat sich der Verband entschlossen, die Beitragsneuberechnung zu Ende zu führen. Nach Abschluss der Neuberechnung kann jeder Grundstücksbesitzer im Verbandsgebiet sagen, dass er nicht mehr als den aktuellen und vom Verwaltungsgericht als rechtmäßig erklärten Anschlussbeitrag gezahlt hat. Diese Gleichbehandlung ist den Kommunen des Verbandes und der Verbandsleitung wichtig, deshalb wurden Ende 2014 die entsprechenden Beschlüsse dafür mit großer Mehrheit beschlossen.

Peter Sczepanski
Verbandsvorsteher