Im ersten Schritt werden dazu am Samstag, 12. März junge Trauben-Eichen und Rotbuchen in bestehende Lichtungen gepflanzt. Dafür kann es notwendig sein, dass einzelne Jung-Kiefern (insgesamt <10) entfernt werden müssen, ebenso werden tote Kiefern zu Totholzhecken aufgeschichtet (dies ist aufgrund §39(5)2 BNatSchG auch jetzt noch zulässig).